Sitzung: 27.06.2019 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/105/2019
Sachverhalt:
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat den Jahresabschluss
2017 der Gemeinde Bohmte geprüft. Die Prüfungsergebnisse sind im Schlussbericht
festgehalten, über den ein Abschlussgespräch am 18.02.2019 stattgefunden hat.
Der Jahresabschluss und der Prüfungsbericht stehen in ihrer Gesamtheit
allen Ratsmitgliedern im Sitzungsprogramm digital zur Verfügung.
Der Prüfungsbericht endet mit folgender Schlussfeststellung:
„Die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 sind nach den gesetzlichen Bestimmungen
geprüft worden. Im Schlussbericht sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse
dargelegt.
Insgesamt ist festzustellen, dass
- die Haushaltspläne eingehalten worden sind,
- die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
eingehalten worden sind,
- bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den
Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs
nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der
maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit
verfahren worden ist,
- sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten,
Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und
die Jahresabschlüsse die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
darstellen..
Gemäß § 58 I Nr. 10 i. V. m. 129 I Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über
die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 und die Entlastung des Bürgermeisters.
Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht
dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse
2016 und 2017 sowie einer Entlastung nicht entgegen.“
Seitens der Verwaltung bedarf der
Prüfungsbericht keiner weiteren Ausführungen. Die vermerkten
Prüfungsfeststellungen werden – soweit sie Auswirkungen für das
Buchungsgeschäft der Verwaltung haben – zukünftig beachtet. Die Vollständigkeit
und Richtigkeit des Jahresabschlusses wird festgestellt.
Entsprechend der geprüften
Jahresrechnung schließt das Haushaltsjahr 2017 insgesamt mit einem
Jahresüberschuss von 939.306,84 € ab. Das ordentliche Ergebnis weist einen
Überschuss in Höhe von 777.530,16 € aus. Im außerordentlichen Ergebnis wurde
ein Überschuss in Höhe von 161.776,68 € erzielt.
Die Finanzrechnung 2017 weist bei dem
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit einen Überschuss von 2.245.483,50 €
aus. Aus Investitionstätigkeit resultiert in 2017 ein Zahlungsmittelbedarf von
-1.637.743,56 €. Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit beträgt 1.540.374,56 €;
der Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen -2.015.510,30 €. Insgesamt ergibt
sich für das Jahr 2017 ein Bestand an Zahlungsmitteln von 258.835,35 €.
Der Rat
beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 NKomVG über den
Jahresabschluss, die Entlastung des Bürgermeisters und die Ergebnisverwendung.
Anlagen:
Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Bohmte
Prüfbericht RPA über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 der Gemeinde Bohmte
Beschluss:
Der Rat beschließt:
- Der Jahresabschluss 2017 wird in der
vorliegenden, geprüften Fassung beschlossen. Der Prüfungsbericht des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück wird zur Kenntnis
genommen. Dem Bürgermeister wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung
erteilt.
- Der Jahresüberschuss in Höhe von 939.306,84 €
wird in voller Höhe zur Deckung der Fehlbeträge aus Vorjahren eingesetzt.
Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von -217.330,06 € wird unter der
Position „Fehlbeträge des Vorjahres“ ausgewiesen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |