Sachverhalt:

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Bohmte geprüft. Die Prüfungsergebnisse sind im Schlussbericht festgehalten, über den ein Abschlussgespräch am 18.02.2019 stattgefunden hat.

 

Der Jahresabschluss und der Prüfungsbericht stehen in ihrer Gesamtheit allen Ratsmitgliedern im Sitzungsprogramm digital zur Verfügung.

 

Der Prüfungsbericht endet mit folgender Schlussfeststellung:

 

„Die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 sind nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden. Im Schlussbericht sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt. 

 

Insgesamt ist festzustellen, dass 

  • die Haushaltspläne eingehalten worden sind,
  • die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,
  • bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,
  • sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen..

 

Gemäß § 58 I Nr. 10 i. V. m. 129 I Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 und die Entlastung des Bürgermeisters. 

 

Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 sowie einer Entlastung nicht entgegen.“

 

Seitens der Verwaltung bedarf der Prüfungsbericht keiner weiteren Ausführungen. Die vermerkten Prüfungsfeststellungen werden – soweit sie Auswirkungen für das Buchungsgeschäft der Verwaltung haben – zukünftig beachtet. Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses wird festgestellt.

 

Entsprechend der geprüften Jahresrechnung schließt das Haushaltsjahr 2017 insgesamt mit einem Jahresüberschuss von 939.306,84 € ab. Das ordentliche Ergebnis weist einen Überschuss in Höhe von 777.530,16 € aus. Im außerordentlichen Ergebnis wurde ein Überschuss in Höhe von 161.776,68 € erzielt.

 

Die Finanzrechnung 2017 weist bei dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit einen Überschuss von 2.245.483,50 € aus. Aus Investitionstätigkeit resultiert in 2017 ein Zahlungsmittelbedarf von -1.637.743,56 €. Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit beträgt 1.540.374,56 €; der Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen -2.015.510,30 €. Insgesamt ergibt sich für das Jahr 2017 ein Bestand an Zahlungsmitteln von 258.835,35 €.

 

Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 NKomVG über den Jahresabschluss, die Entlastung des Bürgermeisters und die Ergebnisverwendung.

 


Anlagen:

Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Bohmte

Prüfbericht RPA über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 der Gemeinde Bohmte

 

 


Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

  1. Der Jahresabschluss 2017 wird in der vorliegenden, geprüften Fassung beschlossen. Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück wird zur Kenntnis genommen. Dem Bürgermeister wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung erteilt.

 

  1. Der Jahresüberschuss in Höhe von 939.306,84 € wird in voller Höhe zur Deckung der Fehlbeträge aus Vorjahren eingesetzt. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von -217.330,06 € wird unter der Position „Fehlbeträge des Vorjahres“ ausgewiesen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt