Sitzung: 27.06.2019 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/094/2019
Sachverhalt:
Der Reit- und Fahrverein Bohmte e. V. möchte eine neue Reithalle bauen, für die zwei Darlehen i. H. v. insgesamt 100.000 € (70.000 € (Zinsbindung bis 30.06.2029) und 30.000 € (Referenzzinssatz für die Zinsanpassung: 3-Monats-Euribor, Anpassungsintervall: vierteljährlich) mit einer Laufzeit von 15 Jahren aufgenommen werden sollen.
Durch die Übernahme einer Bürgschaft der Gemeinde Bohmte kann der Reit- und
Fahrverein Bohmte e. V. ein Darlehen zu Kommunalkreditkonditionen erhalten und
damit von einem günstigen Zinssatz (1,50 %) profitieren. Die Gemeinde Bohmte
ist in der Vergangenheit aus den übernommenen Ausfallbürgschaften nicht in
Anspruch genommen worden. Die bisher eingegangenen Bürgschaften der Gemeinde
Bohmte sind der Vorlage beigefügt. Darüber hinaus ist der Vorlage ein Muster
einer Bürgschaftsurkunde beigefügt.
Die Übernahme der Bürgschaft bedarf nach den gesetzlichen Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht beim Landkreis Osnabrück. Der Genehmigungsantrag wird unmittelbar nach der Sitzung des Rates der Gemeinde Bohmte am 27. Juni 2019 auf den Weg gebracht.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu dem benötigten Darlehen des Fördervereins des Reit- und Fahrvereins Bohmte i. H. v. 100.000 €.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |