Der Verwaltungsausschuss hat am 07. März 2018 die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Brockstraße“ beschlossen und in der Sitzung am 05. Dezember 2019 den Planentwurf anerkannt und das Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch beschlossen.

 

Das Beteiligungsverfahren ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die Entwurfsplanung lag zusammen mit der Entwurfsbegründung in der Zeit vom 14.12.2018 bis einschließlich 18.01.2019 öffentlich aus.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.12.2018 zur Stellungnahme bis zum 18.01.2019 aufgefordert.

 

Aufgrund einer privaten Einwendung sowie den Stellungnahmen des Landkreises Osnabrück und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen hinsichtlich der Vermeidung von Immissionskonflikten, wurden die Unterlagen um ein Immissionsschutzgutachten durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit Datum vom 06.05.2019 ergänzt.

 

Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die für die Plangebietsfläche ermittelten Geruchsstundenhäufigkeiten in einem Bereich von 11 bis 16 % der Jahresstunden liegen. Von der zuständigen Behörde des Landkreises Osnabrück wurde demgegenüber, basierend auf Ausführungen der GIRL (Geruchsimmissions-Richtlinie), ein Immissions- bzw. Grenzwert von 20 % der Jahresstunden zu Grunde gelegt. Das bedeutet, dass in dem gesamten Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Brockstraße“  keine unzumutbaren bzw. unzulässigen Geruchsimmissionen zu erwarten sind.

 

Die Abwägungsvorschläge liegen der Vorlage bei. Aus den vorgebrachten Stellungnahmen ergeben sich keine Gründe, die zu einer Planänderung oder einem erneuten Verfahren führen würden. Die Außenbereichssatzung „Brockstraße“ kann somit als Satzung beschlossen werden.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung zu der privaten Einwendung sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die Abwägung wird ausdrücklich Gegenstand dieses Beschlusses. Sodann beschließt der Gemeinderat die Außenbereichssatzung „Brockstraße“ als Satzung sowie die Begründung nebst Anlage hierzu.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt