Sitzung: 17.06.2019 Ausschuss für Bauen und Planen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/096/2019
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat am 05. Dezember 2018 die
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 112 „Südliches Brookfeld“ als Bebauungsplan
der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB beschlossen. Gleichzeitig hat der
Verwaltungsausschuss den Planentwurf anerkannt und das Beteiligungsverfahren
nach dem BauGB beschlossen.
Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB ist
zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die Entwurfsplanung wurde zusammen mit
der Begründung und allen Anlagen in der Zeit vom 26.04. bis einschließlich
28.05.2019 öffentlich ausgelegt. Eine private Anregung wurde in diesem Zeitraum
vorgetragen.
Mit Schreiben vom 23.04.2019 wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum
28.05.2019 gebeten.
Die Abwägungsvorschläge werden derzeit erarbeitet und bis zur Sitzung
vorgelegt. Sollten sich keine Gründe aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen
ergeben, die zu einer Änderung des Planentwurfs bzw. zu einem erneuten
Planverfahren führen, kann der Bebauungsplan Nr. 112 „Südliches Brookfeld“ als
Satzung beschlossen werden.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung. Diese wird ausdrücklich Gegenstand dieses Beschlusses. Der Gemeinderat beschließt gleichzeitig den Bebauungsplan Nr. 112 „Südliches Brookfeld“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB als Satzung und gleichzeitig die Begründung hierzu.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge
und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch einen
Nachtragshaushalt |
Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem Rat der Gemeinde Bohmte die vorliegende Abwägung zu beschließen. Diese wird ausdrücklich Gegenstand dieses Beschlusses. Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem Gemeinderat gleichzeitig den Bebauungsplan Nr. 112 „Südliches Brookfeld“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB als Satzung und gleichzeitig die Begründung hierzu zu beschließen.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat am 05. Dezember 2018 die
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 112 „Südliches Brookfeld“ als Bebauungsplan
der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB beschlossen. Gleichzeitig hat der
Verwaltungsausschuss den Planentwurf anerkannt und das Beteiligungsverfahren
nach dem BauGB beschlossen.
Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB ist
zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die Entwurfsplanung wurde zusammen mit
der Begründung und allen Anlagen in der Zeit vom 26.04. bis einschließlich
28.05.2019 öffentlich ausgelegt. Eine private Anregung wurde in diesem Zeitraum
vorgetragen.
Mit Schreiben vom 23.04.2019 wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum
28.05.2019 gebeten.
Die Abwägungsvorschläge werden in der Sitzung vorgetragen. Es ergeben
sich keine Gründe aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen, die zu einer
Änderung des Planentwurfs bzw. zu einem erneuten Planverfahren führen, so dass
der Bebauungsplan Nr. 112 „Südliches Brookfeld“ als Satzung beschlossen werden
kann.
Herr Sehlmeyer teilt mit, dass er Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen
dem Bebauungsplan einstimmig zugestimmt hat.