Sitzung: 17.06.2019 Ausschuss für Bauen und Planen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/090/2019
Der Verwaltungsausschuss hat am 07. März 2018 die Aufstellung der
Außenbereichssatzung „Brockstraße“ beschlossen und in der Sitzung am 05.
Dezember 2019 den Planentwurf anerkannt und das Beteiligungsverfahren nach dem
Baugesetzbuch beschlossen.
Das Beteiligungsverfahren ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die
Entwurfsplanung lag zusammen mit der Entwurfsbegründung in der Zeit vom
14.12.2018 bis einschließlich 18.01.2019 öffentlich aus.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 10.12.2018 zur Stellungnahme bis zum 18.01.2019 aufgefordert.
Aufgrund einer privaten Einwendung sowie den Stellungnahmen des
Landkreises Osnabrück und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen hinsichtlich
der Vermeidung von Immissionskonflikten, wurden die Unterlagen um ein
Immissionsschutzgutachten durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit
Datum vom 06.05.2019 ergänzt.
Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die für die
Plangebietsfläche ermittelten Geruchsstundenhäufigkeiten in einem Bereich von
11 bis 16 % der Jahresstunden liegen. Von der zuständigen Behörde des
Landkreises Osnabrück wurde demgegenüber, basierend auf Ausführungen der GIRL
(Geruchsimmissions-Richtlinie), ein Immissions- bzw. Grenzwert von 20 % der
Jahresstunden zu Grunde gelegt. Das bedeutet, dass in dem gesamten
Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Brockstraße“ keine unzumutbaren bzw. unzulässigen
Geruchsimmissionen zu erwarten sind.
Die Abwägungsvorschläge liegen der Vorlage bei. Aus den vorgebrachten
Stellungnahmen ergeben sich keine Gründe, die zu einer Planänderung oder einem
erneuten Verfahren führen würden. Die Außenbereichssatzung „Brockstraße“ kann
somit als Satzung beschlossen werden.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung zu der
privaten Einwendung sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange. Die Abwägung wird ausdrücklich Gegenstand dieses
Beschlusses. Sodann beschließt der Gemeinderat die Außenbereichssatzung
„Brockstraße“ als Satzung sowie die Begründung nebst Anlage hierzu.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge
und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Der Ausschuss für Bauen, Planen und empfiehlt dem Rat der Gemeinde Bohmte
die vorliegende Abwägung zu der privaten Einwendung sowie zu den Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen. Die
Abwägung wird ausdrücklich Gegenstand dieses Beschlusses. Der Ausschuss für
Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem Gemeinderat sodann die
Außenbereichssatzung „Brockstraße“ als Satzung sowie die Begründung nebst
Anlage hierzu zu beschließen.
Der Verwaltungsausschuss hat am 07. März 2018 die Aufstellung der
Außenbereichssatzung „Brockstraße“ beschlossen und in der Sitzung am 05.
Dezember 2019 den Planentwurf anerkannt und das Beteiligungsverfahren nach dem
Baugesetzbuch beschlossen.
Das Beteiligungsverfahren ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die
Entwurfsplanung lag zusammen mit der Entwurfsbegründung in der Zeit vom
14.12.2018 bis einschließlich 18.01.2019 öffentlich aus.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 10.12.2018 zur Stellungnahme bis zum 18.01.2019 aufgefordert.
Aufgrund einer privaten Einwendung sowie den Stellungnahmen des
Landkreises Osnabrück und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen hinsichtlich
der Vermeidung von Immissionskonflikten, wurden die Unterlagen um ein
Immissionsschutzgutachten durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit
Datum vom 06.05.2019 ergänzt.
Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die für die
Plangebietsfläche ermittelten Geruchsstundenhäufigkeiten in einem Bereich von
11 bis 16 % der Jahresstunden liegen. Von der zuständigen Behörde des
Landkreises Osnabrück wurde demgegenüber, basierend auf Ausführungen der GIRL
(Geruchsimmissions-Richtlinie), ein Immissions- bzw. Grenzwert von 20 % der Jahresstunden
zu Grunde gelegt. Das bedeutet, dass in dem gesamten Geltungsbereich der
Außenbereichssatzung „Brockstraße“ keine unzumutbaren bzw. unzulässigen
Geruchsimmissionen zu erwarten sind.
Die Abwägungsvorschläge lagen der Vorlage bei. Aus den vorgebrachten
Stellungnahmen ergeben sich keine Gründe, die zu einer Planänderung oder einem
erneuten Verfahren führen würden. Die Außenbereichssatzung „Brockstraße“ kann
somit als Satzung beschlossen werden.