Sitzung: 18.06.2019 Ortsrat Bohmte
Vorlage: BV/112/2019
Sachverhalt:
In dem Baugebiet „Sonnenbrink“ haben die Arbeiten für den Straßenendausbau begonnen. Dieser wird in barrierefreier Pflasterbauweise ausgeführt und hat den Charakter eines verkehrsberuhigten Bereiches. Vorgesehen ist, die Straßen „Sonnenbrink“ und „Am Mühlenfeld“ als 30er-Zone auszuweisen, in der das Parken auf der Fahrbahn erlaubt ist.
27 Anlieger der Straße „Sonnenbrink“ haben schriftlich die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches statt einer Tempo-30-Zone beantragt aus Sorge um die Unversehrtheit der dort spielenden Kinder. Das Spielstraßenschild an der Siedlungszufahrt würde die anderen Anlieger und Gäste für eine langsamere Fahrweise sensibilisieren.
Der geplante Ausbau ist in Pflasterbauweise mit Einzelbäumen vorgesehen, so dass für die Änderung von einer 30er-Zone in einen verkehrsberuhigten Bereich lediglich eine andere Beschilderung vorgesehen werden müsste.
Im Unterschied zu einer Tempo-30-Zone wäre das Parken in einem verkehrsberuhigten Bereich auf der Straße nur noch auf gekennzeichneten Flächen erlaubt, die allerdings von den Anliegern nicht gewünscht und auch nicht vorgesehen sind.
Für den Bereich der Straße „Am Mühlenfeld“ wird die Meinung der Anlieger zur Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches derzeit abgefragt.
Die Verwaltung empfiehlt entsprechend den Wünschen der Mehrheit der Anlieger die Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich vorzusehen. Mehrkosten entstehen hierdurch nicht.
Anlagen:
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Straßen „Sonnenbrink“ und „Am Mühlenfeld“ im Baugebiet „Sonnenbrink“ als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge
und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
|
Nein: |
|
Enthaltung: |
|