Sachverhalt:

In dem Baugebiet „Sonnenbrink“ haben die Arbeiten für den Straßenendausbau begonnen. Dieser wird in barrierefreier Pflasterbauweise ausgeführt und hat den Charakter eines verkehrsberuhigten Bereiches. Vorgesehen ist, die Straßen „Sonnenbrink“ und „Am Mühlenfeld“ als 30er-Zone auszuweisen, in der das Parken auf der Fahrbahn erlaubt ist.

 

27 Anlieger der Straße „Sonnenbrink“ haben schriftlich die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches statt einer Tempo-30-Zone beantragt aus Sorge um die Unversehrtheit der dort spielenden Kinder. Das Spielstraßenschild an der Siedlungszufahrt würde die anderen Anlieger und Gäste für eine langsamere Fahrweise sensibilisieren.

 

Der geplante Ausbau ist in Pflasterbauweise mit Einzelbäumen vorgesehen, so dass für die Änderung von einer 30er-Zone in einen verkehrsberuhigten Bereich lediglich eine andere Beschilderung vorgesehen werden müsste.

 

Im Unterschied zu einer Tempo-30-Zone wäre das Parken in einem verkehrsberuhigten Bereich auf der Straße nur noch auf gekennzeichneten Flächen erlaubt, die allerdings von den Anliegern nicht gewünscht und auch nicht vorgesehen sind.

 

Für den Bereich der Straße „Am Mühlenfeld“ wird die Meinung der Anlieger zur Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches derzeit abgefragt.

 

Die Verwaltung empfiehlt entsprechend den Wünschen der Mehrheit der Anlieger die Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich vorzusehen. Mehrkosten entstehen hierdurch nicht.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Straßen „Sonnenbrink“ und „Am Mühlenfeld“ im Baugebiet „Sonnenbrink“ als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: