Die Straße „Im Hinterbruch“ ist öffentlich gewidmet. Eine Teilfläche hat keine grundsätzliche Verkehrs- und Erschließungsbedeutung mehr.

 

Daher ist straßenrechtlich eine Entwidmung der Teilfläche, die künftig keine Erschließungsfunktion mehr übernimmt, erforderlich. Hierzu hat der Rat zunächst den Beschluss zu fassen, dass die Einziehung des Straßenteilstücks beabsichtigt ist, da die Straßenteilfläche keine Verkehrsbedeutung und Erschließungsfunktion mehr hat.

 

Die Absicht, das Wegstück einzuziehen, ist öffentlich bekannt zu machen und es ist die Gelegenheit zu geben, innerhalb von drei Monaten gegen die Einziehungsabsicht Bedenken vorzubringen. Sofern innerhalb von drei Monaten nach Bekanntmachung keine Bedenken geäußert werden oder diese Bedenken zurückgewiesen werden können, kann die Einziehung des Straßenteilstücks vom Rat beschlossen werden. Dieser Beschluss ist dann ebenfalls öffentlich bekannt zu machen.

 

In der beigefügten Übersichtskarte ist das zur Einziehung vorgesehene Straßenstück farblich dargestellt.

 

 


Anlagen:

 

 


Ein Teilstück der Straße „Im Hinterbruch“ (Gemarkung Herringhausen, Flur 29, Flurstück 5) hat keine Verkehrs- und Erschließungsbedeutung mehr und soll eingezogen werden. Das Verfahren zur Bekanntmachung der Einziehung ist durchzuführen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: