Der Ortsbürgermeister Thomas Rehme stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Es hat sich die Notwendigkeit ergeben, die Tagesordnung um den TOP 3 „Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung eines neuen Ratsmitglieds gemäß § 60 NKomVG“ zu erweitern. Die folgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend, so dass die Tagesordnung mit den öffentlichen Tagesordnungspunkten 1 - 13 festgestellt wird.