Sachverhalt:

 

Der Reit- und Fahrverein Bohmte e. V. möchte eine neue Reithalle bauen, für die zwei Darlehen i. H. v. insgesamt 100.000 € (70.000 € (Zinsbindung bis 30.06.2029) und 30.000 € (Referenzzinssatz für die Zinsanpassung: 3-Monats-Euribor, Anpassungsintervall: vierteljährlich) mit einer Laufzeit von 15 Jahren aufgenommen werden sollen.


Durch die Übernahme einer Bürgschaft der Gemeinde Bohmte kann der Reit- und Fahrverein Bohmte e. V. ein Darlehen zu Kommunalkreditkonditionen erhalten und damit von einem günstigen Zinssatz (1,50 %) profitieren. Die Gemeinde Bohmte ist in der Vergangenheit aus den übernommenen Ausfallbürgschaften nicht in Anspruch genommen worden. Die bisher eingegangenen Bürgschaften der Gemeinde Bohmte sind der Vorlage beigefügt. Darüber hinaus ist der Vorlage ein Muster einer Bürgschaftsurkunde beigefügt.

 

Die Übernahme der Bürgschaft bedarf nach den gesetzlichen Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht beim Landkreis Osnabrück. Der Genehmigungsantrag wird unmittelbar nach der Sitzung des Rates der Gemeinde Bohmte am 27. Juni 2019 auf den Weg gebracht.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu dem benötigten Darlehen des Fördervereins des Reit- und Fahrvereins Bohmte i. H. v. 100.000 €.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu dem benötigten Darlehen des Fördervereins des Reit- und Fahrvereins Bohmte i. H. v. 100.000 €.

 


Sachverhalt:

 

Der Reit- und Fahrverein Bohmte e. V. möchte eine neue Reithalle bauen, für die zwei Darlehen i. H. v. insgesamt 100.000 € (70.000 € (Zinsbindung bis 30.06.2029) und 30.000 € (Referenzzinssatz für die Zinsanpassung: 3-Monats-Euribor, Anpassungsintervall: vierteljährlich) mit einer Laufzeit von 15 Jahren aufgenommen werden sollen.


Durch die Übernahme einer Bürgschaft der Gemeinde Bohmte kann der Reit- und Fahrverein Bohmte e. V. ein Darlehen zu Kommunalkreditkonditionen erhalten und damit von einem günstigen Zinssatz (1,50 %) profitieren. Die Gemeinde Bohmte ist in der Vergangenheit aus den übernommenen Ausfallbürgschaften nicht in Anspruch genommen worden. Die bisher eingegangenen Bürgschaften der Gemeinde Bohmte sind als Anlage beigefügt. Darüber hinaus ist ein Muster einer Bürgschaftsurkunde als Anlage beigefügt.

 

Die Übernahme der Bürgschaft bedarf nach den gesetzlichen Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht beim Landkreis Osnabrück. Der Genehmigungsantrag wird unmittelbar nach der Sitzung des Rates der Gemeinde Bohmte am 27. Juni 2019 auf den Weg gebracht.

 

Die Bürgschaftsübernahme wird intensiv von den Ausschussmitgliedern diskutiert.

 

Herr Dr. Solf fragt, ob ein Zinssatz in Höhe von 1,50 % nicht auch ohne Bürgschaft zu erreichen sei. Er betont, dass eine Bürgschaft für die Gemeinde immer wie ein Kredit zu sehen sei, da eine Inanspruchnahme der Gemeinde möglich werden könnte. Dieses Haftungsrisiko müsse mit in den Blick genommen werde.

 

Herr Rehme sieht bei einem Zinssatz in Höhe von 1,50 % keinen Zinsvorteil gegenüber einer Darlehensaufnahme ohne Bürgschaft. Er hätte sich vom Förderverein Informationen darüber gewünscht, dass so ein Bauvorhaben geplant ist.

 

Herr Lübbert führt aus, dass die CDU der Bürgschaftsübernahme zustimmen werde. Zur Planung des Baus seien die politischen Vertreter eingeladen gewesen. Das Vorhaben sei zu begrüßen, da eine sehr umfangreiche Jugendarbeit geleistet werden soll.

 

Herr Büttner spricht sich unter der Annahme, dass der Förderverein, das Darlehen ordnungsgemäß zurückzahlen kann für eine Bürgschaft aus, da bisher für den Förderverein des RuFv Bohmte keine Bürschaft übernommen wurde.

 

Herr Flerlage stuft das Haftungsrisiko als gering ein. Sofern kein Haftungsfall eintrete, entstünden der Gemeinde durch die Bürgschaftsübernahme keine Kosten. Die Gemeinde sollte dem Förderverein bei der Kostenreduzierung durch den günstigeren Zinssatz helfen. Das beste Jugendzentrum seien die Vereine.

 

Herr Helling verweist zum Einen auf die laufende Förderung aufgrund der Förderrichtlinie für Vereine, die der Förderverein in Anspruch nehmen könne. Zum Anderen führt er aus, dass die Bürgschaftsübernahmen aus der Vergangenheit für Sportvereine gerechtfertigt gewesen seien, da hier auch Schulsport betrieben werde. Diese Bürgschaftsübernahme sieht er aber kritisch, da in diesem Fall in Privatbesitz stehende Flächen gefördert würden, auf denen kein Schulsport stattfindet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

5

Nein:

4

Enthaltung:

1