Am 05. Dezember 2019 hat der Verwaltungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 112 „Südliches Brookfeld“ nach § 13 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschlossen. Gleichzeitig wurde der Planentwurf anerkannt und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens  beschlossen.

 

Die Festsetzungen sind so ausgestaltet, dass im südlichen Bereich eingeschossiges Wohnen und im übrigen Bereich zweigeschossiges Wohnen möglich ist. Im nordöstlich angrenzenden Flurstück ist eine spätere Ausweitung  von Wohnbauflächen vorgesehen und somit wird dem gesamten Bereich eine sinnvolle städtebauliche Struktur gegeben.

 

Das Beteiligungsverfahren nach dem BauGB ist zwischenzeitlich eingeleitet worden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.04.2019 zur Stellungnahme bis zum 28.05.2019 aufgefordert. Die Entwurfsplanung liegt zusammen mit der Begründung und weiteren Anlagen in der Zeit vom 26.04.2019 bis einschließlich 28.05.2019 öffentlich aus.

 

Die Stellungnahmen werden anschließend durch das beauftragte Planungsbüro Hahm, Osnabrück zur Abwägung vorbereitet. Sofern sich hieraus keine Änderungen oder Überarbeitungen der Planentwürfe ergeben, wird dem Verwaltungsausschuss am 19.06.2019 der Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Vorberatung und abschließend dem Rat der Gemeinde am 27.06.2019 zur  Beschlussfassung  vorgelegt.

 

Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen hat  in diesem Verfahren ebenfalls die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Die Entwurfsunterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.


Anlagen:

 

 


Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen sollte eine dem Beratungsverlauf entsprechende Stellungnahme abgeben und gleichzeitig aufzeigen, ob und welche Anregungen und/oder Bedenken zum Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 112 „Südliches Brookfeld“ bestehen oder nicht..


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: