Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0

Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 113 „Hotel Leckermühle“ zu beschließen.

 

 


Der Eigentümer und Betreiber des Hotel-Restaurants Leckermühle plant seinen Betrieb um eine Beherbergungsunterkunft zu erweitern. Es ist beabsichtigt, das Vorhaben auf dem derzeitigen Parkplatzgelände im Bereich des Kreisels Leckermühle zu errichten. Um dieses Vorhaben umzusetzen, sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 81, 82/1, 84 und 85 tlw. der Flur 32 in der Gemarkung Herringhausen. In dem der Vorlage beigefügten Plan ist der Geltungsbereich dargestellt.

 

Für die weiteren Planungen wird derzeit der Untersuchungsumfang, der im Rahmen der Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen ist, abgeklärt.

 

Mit dem Eigentümer wird die Übernahme der Planungskosten vertraglich geregelt.

 

Herr Sehlmeyer begrüßt die beabsichtigte Erweiterung und fragt an, warum die gemeindliche Straßenfläche beim Hotel mit in den Geltungsbereich einbezogen worden ist.

 

Hier befinden sich bereits ausgewiesene Parkplätze, die bei der Berechnung des gesamten Einstellplatzbedarfs entsprechend mit zu berücksichtigen sind.