Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem Rat der Gemeinde die vorliegende Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die privaten Stellungnahmen zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans zu beschließen. Die Abwägung ist ausdrücklich Bestandteil dieses Beschlusses

 

Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem Rat der Gemeinde Bohmte sodann die 17. Änderung des Flächennutzungsplans festzustellen.

 


Der Verwaltungsausschuss hat am 07.12.2016 den Aufstellungsbeschluss zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Gleichzeitig wurde der Entwurf und das frühzeitige Beteiligungsverfahren beschlossen. In diesem Verfahren wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht, so dass das ordentliche Beteiligungsverfahren nach Beschluss am 14.06.2017 eingeleitet wurde. Aufgrund der Stellungnahmen des Landkreises Osnabrück und Äußerungen der Anwohner wurde das Abwägungsmaterial um eine schalltechnische Beurteilung und ergänzende Ausführungen im Immissionsschutzgutachten ergänzt. Aufgrund dieser Änderungen ist mit Beschluss vom 05.12.2018 eine erneute (eingeschränkte) öffentliche Auslegung im Zeitraum vom 28.12.2018 bis einschl. 01.02.2019 sowie das erneute Einholen der Stellungnahmen erfolgt. In dieser Zeit konnten Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden.

 

Aus den eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich keine Anregungen oder Hinweise, die eine Planänderung oder -anpassung begründen. Private Stellungnahmen wurden im erneuten eingeschränkten Beteiligungsverfahren nicht abgegeben. Die Abwägungen der in beiden ordentlichen Beteiligungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der privaten Einwender sind beigefügt.

 

Der Tagesordnungspunkt wird zusammen mit dem Tagesordnungspunkt 8 vorgetragen, da diese Bauleitplanungen im Parallelverfahren durchgeführt worden sind und daher die Stellungnahmen in der Regel für beide Planverfahren identisch sind.

 

Herr Eversmann vom Ingenieurbüro Wallenhorst stellt die Planung mit den durchgeführten Beteiligungsverfahren und den erstellten und überarbeiteten Gutachten vor. Die vorgebrachten Stellungnahmen wurden inhaltlich vorgestellt und mit dem Sachverhalt und dem Abwägungsvorschlag vorgetragen.

 

Herr Koopmann fragt an, wie die Umsetzung des Kompensationsmaßnahmen auch aus den bereits vorhandenen Ställen vorgesehen ist und wer dies zukünftig kontrolliert.

 

Im abzuschließenden Durchführungsvertrag, der Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist, wird u. a. geregelt, dass die Kompensationsmaßnahmen auch für die bereits vorhandenen Ställe innerhalb einer festgesetzten Frist anzulegen ist. Die Gemeinde Bohmte ist aufgrund des Durchführungsvertrages für die Kontrolle zuständig und in der Lage ggf. auf Kosten des Vorhabenträgers die Maßnahmen umzusetzen, sollte dies nicht durch ihn erfolgen.

 

Herr Westermeyer weist darauf hin, dass tlw. auch Maßnahmen im Bereich der Hunte vorgesehen sind und der Vorhabenträger im Rahmen der Flurbereinigung Bohmte auch Flächen entlang der Hunte hierfür einbringen wird.

 

Herr Sehlmeyer weist darauf hin, dass die Planung die landwirtschaftliche Entwicklung dieses Betriebes unterstützt. Es darf nicht vergessen werden, dass hiermit u. a. auch Arbeitsplätze und Steuereinnahmen verbunden sind.