Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die Anerkennung des Planentwurfs zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 “Nördlich der Leverner Straße” und gleichzeitig die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach dem BauGB zu beschließen.

 


Am 07. März 2018 hat der Verwaltungsausschuss die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 “Nördlich der Leverner Straße” als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB beschlossen.

 

Vom beauftragten Planungsbüro Hahm, Osnabrück ist der Planentwurf erarbeitet worden, der dieser Vorlage beigefügt ist. Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich vollständig als Wohnbaufläche dargestellt, somit entspricht die 7. Änderung des Bebauungsplans den planungsrechtlichen Vorgaben.

 

Das städtebauliche Planungskonzept hinsichtlich der Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung und der Gestaltung ist in der Entwurfsbegründung, die der Vorlage ebenfalls beigefügt war, ab Seite 7 ff nachzulesen.

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den Planentwurf anzuerkennen und das Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

In der Sitzung erläutert Herr Dunkhorst den Planentwurf mit den unterschiedlichen Festsetzungen in den jeweiligen Bereichen. Im Bereich des geplanten Geschosswohnungsbau WA 3 wird eine Traufhöhe von 7,00 m noch ergänzt, die im derzeitigen Planentwurf fehlt. Zudem wurde im WA1-Bereich mit der eingeschossigen Bauweise die Traufhöhe von 6,00 m auf 3,80 m korrigiert.

 

Herr Lübbert begrüßt die durch die Planänderung mögliche Verdichtung der Bebauung an zentraler Lage.