Sitzung: 26.02.2019 Ausschuss für Soziales und Kinderbetreuung
Vorlage: BV/030/2019
Sachverhalt:
Die Kindergärten in der Gemeinde
Bohmte haben jährlich in den Sommerferien eine gemeinsame Schließzeit von 3
Wochen.
Im Jahr 2019 werden alle
Kindergärten in der Gemeinde Bohmte in Absprache mit den Leiterinnen vom
22.07.2019 bis zum 09.08.2019 geschlossen.
Aufgrund einer Elternbefragung
in den Kindergärten im Jahr 2017 wurde von den Eltern der Bedarf gemeldet,
während der dreiwöchigen Schließzeit eine Notbetreuung für berufstätige Eltern
einzurichten.
Im Familienzentrum Wirbelwind
könnte in dem oben genannten Zeitraum eine Notgruppe für Kinder ab 3
Jahren eingerichtet werden. Die Leiterinnen der übrigen Kindergärten tragen
diesen Vorschlag mit. Es könnte hierzu eine Bedarfsabfrage in den Kindergärten
erfolgen. Sollten mehr als 25 Anmeldungen eingehen, wäre eine Auswahl nach
sozialen Kriterien sinnvoll.
Für die Notfallbetreuung sind
drei Erzieherinnen notwendig. Es haben sich bereits Mitarbeiterinnen gemeldet,
die den „Sommerdienst“ übernehmen würden. Die eingesparten Urlaubstage wären
während des normalen Betriebs zu nehmen. Die Vertretung erfolgt durch die sog.
Vertretungskräfte. Da die Vertretungskräfte mittlerweile als feste
Mitarbeiterinnen angestellt sind, werden keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss der
Gemeinde Bohmte beschließt, während der Sommerschließzeit der Kindergärten in
der Gemeinde Bohmte eine Notgruppe im Familienzentrum Wirbelwind für Kinder ab
3 Jahren einzurichten.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |