Arenshorster Straße

 

Der Zustand der Arenshorster Straße sowie der Bgm.-Rolfes-Straße und der Straße „In den Höfen“ erfordern Maßnahmen zur Instandsetzung der Fahrbahn.

 

Die Arenshorster Straße, Gemeindestraßenteil, ist noch nicht endgültig hergestellt, so dass im Falle des Ausbaus die Notwendigkeit zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen besteht. Dies gilt auch für die Straßen „In den Höfen“ und die Bgm-Rolfes-Straße.

 

Alternativ kommt eine Unterhaltungsmaßnahme in Form einer Deckenerneuerung in Betracht.

 

Die Kosten von 700.000 € für die erstmalige Herstellung dieses Siedlungsbereiches mit den o. g. Straßen teilen sich wie folgt auf:

-       Arenshorster Straße                                            414.225 €

-       Bgm-Rolfes-Straße                                               217.753 €

-       In den Höfen                                                             69.108 €.

 

Bei der erstmaligen Herstellung sind von den Anliegern Erschließungskosten zu tragen, die sich auf 90 % der beitragsfähigen Kosten belaufen, so dass voraussichtlich von den Anliegern insgesamt ein Kostenanteil in Höhe von 630.000,00 € zu tragen wäre.

 

Die zu zahlenden Beiträge wurden auf Grundlage der vorliegenden Kostenschätzungen für die Straßen wie folgt vom Büro Comuna ermittelt:

-       Arenshorster Straße                                                         5,53 €/qm

-       Bgm-Rolfes-Straße                                                          12,37 €/qm

-       In den Höfen                                                                        7,43 €/qm

 

Die Kosten für eine Deckensanierung liegen bei 286.000 €. Diese teilen sich wie folgt auf:

-       Arenshorster Straße                                            168.507 €

-       Bgm-Rolfes-Straße                                                 88.626 €

-       In den Höfen                                                             28.143 €

 

Die erstmalige Herstellung bedeutet für die Gemeinde Bohmte unter Berücksichtigung der von den Anliegern zu zahlenden Erschließungsbeiträge eine geringere finanzielle Belastung.

 

Am 23. Januar 2019 fand eine Anliegerversammlung statt, in welcher die Betroffenen über die möglichen Alternativen zu einem erstmaligen Ausbau mit Erschließungsbeitragspflicht und zu einer Unterhaltungsmaßnahme informiert worden sind.

 

Dabei wurde darauf hingewiesen, dass eine Unterhaltungsmaßnahme lediglich das Fräsen der Fahrbahn und das Aufbringen einer neuen Deckschicht beinhaltet, aber keine Verbesserungen wie Oberflächenentwässerung oder Gehwege. Dies wäre bei einer erstmaligen Herstellung gegeben.

 

In der Versammlung wurde für die erstmalige Herstellung der Straßen jeweils eine Möglichkeit dargestellt, wobei diese noch nicht endgültig feststeht. So käme z. B. für die Bgm.-Rolfes-Straße auch ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich in Betracht.

 

Im Nachgang der Anliegerversammlung am 23.01.2019 wurden die betroffenen Anlieger um eine Stellungnahme gebeten, für welche Maßnahme sie sich aussprechen. Folgende Rückmeldungen sind eingegangen:

 

                                                            Erstausbau               Unterhaltung                 keine Rückmeldung

Arenshorster Straße:                           13                                        14                                         5

Bgm-Rolfes-Straße:                                0                                         15                                         2

In den Höfen:                                           0                                          5                                          2

 

Neben der Erhebung von Erschließungsbeiträgen besteht auch die Möglichkeit, den Anliegern anzubieten Ablöseverträge abzuschließen. Hier wird im Vorfeld einer Maßnahme mit den Anliegern ein Vertrag abgeschlossen, in welchem die zu zahlenden Beträge auf Grundlage einer Kalkulation festgelegt werden. Dabei trägt die Gemeinde Bohmte das Risiko, bei einem schlechteren Ausschreibungsergebnis die Mehrkosten zu tragen und die Anlieger das Risiko, bei einer günstigeren Ausschreibung einen zu hohen Betrag zu zahlen. Ablöseverträge können aber nur angeboten werden, eine Verpflichtung zum Abschluss besteht nicht. Sofern mit allen Anliegern der jeweiligen Straße Ablöseverträge abgeschlossen werden können, besteht keine Notwendigkeit mehr zum Erlass von Beitragsbescheiden.

 

Da es sich um drei eigenständige Straßen handelt, ist vom Verwaltungsausschuss für jede Straße festzulegen, ob eine beitragspflichtige erstmalige Herstellung erfolgen soll oder eine reine Unterhaltungsmaßnahme durchzuführen ist.

 

Da alle drei Straßen in Bebauungsplänen als Siedlungsstraßen ausgewiesen sind, macht aus rein fachlichen Erwägungen (wirtschaftliche und fachtechnische Aspekte, Nachhaltigkeit) ein Vollausbau Sinn, damit die Straßen dann auch entsprechend der Ausweisung in den Bebauungsplänen endgültig hergestellt werden. Zudem wird dadurch ein Straßenzustand erreicht, der den Ansprüchen an Siedlungsstraßen und deren Belastung entspricht.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen, Vollausbau bzw. Unterhaltungsmaßnahme, ist für das Jahr 2020 vorgesehen.

 

Im Bereich des Wirtschaftswegeanteils der Arenshorster Straße ist vorgesehen, Fördermittel einzuwerben. Hier werden derzeit die Antragsvoraussetzungen geprüft, damit fristgerecht zum Antragsstichtag 15.09.2019 eine Beantragung für eine Umsetzung in 2020 erfolgen kann.

 

Nach der Entscheidung, welche Maßnahme bei welcher Straße erfolgen soll, erfolgt eine Information der Anlieger. Im Falle eines Vollausbaus ist dann im weiteren Verlauf noch zu entscheiden, in welcher Form ein Vollausbau erfolgen soll.

 

Die finanziellen Auswirkungen reichen von 286.000,00 € bei einer Unterhaltungsmaßnahme, die im Ergebnishaushalt darzustellen ist bis zu 700.000,00 € bei einem Vollausbau aller drei Straßen, die im Finanzhaushalt als Investition darzustellen sind mit einer Gegenfinanzierung aus Erschließungsbeiträgen in Höhe von 630.000,00 €.

 

Die Präsentationen des Büros Comuna zu den Erschließungsbeiträgen und des Büros Westerhaus zum Vollausbau bzw. zur Unterhaltungsmaßnahme sind der Vorlage beigefügt.

 


 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, ob bei der Arenshorster Straße, der Bgm.-Rolfes-Straße und der Straße „In den Höfen“ jeweils ein Vollausbau erfolgen soll oder eine Unterhaltungsmaßnahme als Deckenerneuerung durchzuführen ist.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt