Sitzung: 20.02.2019 Ortsrat Bohmte
Vorlage: BV/005/2019
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2018 die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 “Zwischen Alter Postweg und Haldemer Straße” als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB beschlossen, den Planentwurf anerkannt sowie das Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch beschlossen.
Das Beteiligungsverfahren ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die Entwurfsplanung lag zusammen mit der Entwurfsbegründung in der Zeit vom 14.12.2018 bis einschließlich 18.01.2019 öffentlich aus. Private Anregungen und Bedenken wurden nicht vorgetragen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.12.2018 zur Stellungnahme bis zum 18.01.2019 aufgefordert. Die Abwägungsvorschläge liegen dieser Vorlage bei. Aus den vorgebrachten Stellungnahmen ergeben sich keine Gründe, die zu einer Planänderung oder einem erneuten Verfahren führen würden. Somit kann die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 “Zwischen Alter Postweg und Haldemer Straße” als Satzung beschlossen werden.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Die Abwägung wird ausdrücklich Gegenstand dieses Beschlusses. Der Gemeinderat beschließt sodann die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 “Zwischen Alter Postweg und Haldemer Straße” als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB als Satzung und gleichzeitig die Begründung hierzu.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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