Nachtrag: 11.12.2018

Sachverhalt:

Aufgrund der Erklärung von Herrn Berg vom 6.12.2018, die Gruppe DIE LINKE/Berg zu verlassen und künftig als Einzelratsmitglied zu fungieren, muss auf Antrag der CDU-Fraktion vom 9.12.2018 der Verwaltungsausschuss gemäß § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG neu gebildet werden.

 

Gemäß § 74 Abs. 1 NKomVG besteht der Verwaltungsausschuss aus

 

1. dem Bürgermeister,

2. den Beigeordneten,

3. den Mitgliedern nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG.

 

§ 74 Abs. 2 NKomVG bestimmt, dass die Zahl der Beigeordneten in Gemeinden, die neben dem Bürgermeister nicht mehr als 26 bis 36 Ratsmitglieder haben, 6 beträgt. In der konstituierenden Sitzung des Rates am 2. November 2016 hat der Rat für die Dauer der Wahlperiode beschlossen, die Zahl der Beigeordneten um 2 auf 8 Beigeordnete zu erhöhen.

 

Vorsitzender des Verwaltungsausschusses ist der Bürgermeister.

 

 

a) Beschluss über die Sitzungsverteilung gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG

 

Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 NKomVG i. V. m. § 71 Abs. 2 Satz 2 NKomVG bestimmt der Rat aus seiner Mitte entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktion oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen die Beigeordneten.

Dabei erhält je­de Fraktion oder Gruppe zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile auf die Fraktionen und Gruppen zu verteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, dass vom Ratsvorsitzenden zu ziehen ist. 

 

Es ergibt sich folgende Berechnung:

 

Fraktion

Berechnung

Quote

Sitze

CDU

(8 x 13) : 29

3,5862

3 + 1 = 4

SPD

(8 x 12) : 29

3,3103

3 + 0 = 3

Bündnis 90/Die Grünen

(8 x 2) : 29

0,5517

0 + Losentscheid

DIE LINKE

(8 x 3) : 29

0,5517

0 + Losentscheid

 

Danach entfallen auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen folgende Sitze im Verwaltungsausschuss:

 

CDU-Fraktion                                              = 4 Sitze,

SPD-Fraktion                                              = 3 Sitze,

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                       = 1 Sitz oder Grundmandat

Fraktion Die LINKE                                    = 1 Sitz oder Grundmandat

 

Für den 8. Beigeordnetensitz muss das Los zwischen den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE entscheiden. Das Los zieht der Ratsvorsitzende. 

 

Die unterlegene Fraktion erhält im Verwaltungsausschuss ein Grundmandat ohne Stimmrecht. 

 

b) Bestimmung der Beigeordneten und der Stellvertreter/innen durch die Fraktionen und Gruppen gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG

 

Ausgehend von der festgestellten Sitzverteilung müssen die Beigeordneten und der Inhaber des Grundmandats namentlich benannt werden (§ 75 Abs. 1 NKomVG). Bei der Neubildung nach § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG sind die Fraktionen nicht verpflichtet, die bisherigen Beigeordneten erneut vorzuschlagen.

 

 

c) Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses gem. § 75 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz i. V. m. § 71 Abs. 5 NKomVG

 

Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz NKomVG i. V. m. § 71 Abs. 5 NKomVG ist die Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung einschließlich des Bürgermeisters vom Rat durch Beschluss festzustellen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Im Rahmen der Neubildung des Verwaltungsausschusses gemäß § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG fasst der Rat entsprechend der Regelungen in §§ 74, 75 NKomVG i. V. m. § 71 NKomVG folgende Beschlüsse:

 

a) Auf die Fraktionen entfallen folgende Beigeordnetensitze:

 

CDU-Fraktion                                                                                  4 Sitze,

SPD-Fraktion                                                                                   3 Sitze,

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                                                            1 Sitz oder Grundmandat,

Fraktion DIE LINKE                                                                                         1 Sitz oder Grundmandat.

 

b) Die Beigeordneten, und deren Stellvertreter/innen werden entsprechend § 75 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 und Satz 3 NKomVG durch die Fraktionen bestimmt.

 

c) Der Rat stellt die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses abschließend per Beschluss fest.

 

Bürgermeister Klaus Goedejohann (Vorsitz)

 

                               Beigeordnete: Stellvertreter/in

Für die CDU-Fraktion:                                           NN                         NN

                                                                                                      NN                         NN

                                                                                                      NN                         NN

                                                                                                      NN                           NN

 

Für die SPD-Fraktion:                                            NN                         NN

                                                                                                      NN                         NN

                                                                                                      NN                         NN

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                      NN                         NN

(ggfls. Grundmandat)

 

Für die Fraktion DIE LINKE                              NN                           NN

(ggfls. Grundmandat)

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: