Sitzung: 13.12.2018 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/267/2018
Aufgrund der Beschlussfassungen in den Ortsräten Bohmte, Herringhausen-Stirpe-Oelingen und Hunteburg ist eine Erweiterung der maschinellen Straßenreinigung vorgesehen. Hierdurch ändern sich die zu reinigen Kehrstrecken und es kommt auch zu geänderten Kosten.
Darüber hinaus hat die Firma Alba, die gegenwärtig den Auftrag zur Durchführung der maschinellen Straßenreinigung hat, mitgeteilt, dass aufgrund der Entwicklungen im Bereich der Personalkosten, der Betriebskosten und insbesondere der Entsorgungskosten für den Kehricht, eine Steigerung des derzeitigen Reinigungspreises zum 01.01.2019 erfolgt. Bislang sind die Kosten seitens der Firma Alba seit der letzten Ausschreibung zum 01.01.2013 konstant geblieben und wurden nicht erhöht.
Bisher lagen die Kosten für die Straßenreinigung bei 756,00 €/km. Durch die Anpassung der Kosten aufgrund der gestiegenen Entsorgungskosten und der Erweiterung der Reinigungsflächen in den Ortschaften Bohmte, Hunteburg und Herringhausen-Stirpe-Oelingen steigen die Kosten für die Straßenreinigung auf 1.014,00 €/km.
Dabei ist zunächst die Aufnahme sämtlicher möglicher Straßen in den Ortschaften Bohmte, Herringhausen-Stirpe-Oelingen und Hunteburg berücksichtigt worden. Sollten Teilbereiche aufgrund der anstehenden Beratungen in den Ortsräten Herringhausen-Stirpe-Oelingen und Hunteburg nicht aufgenommen werden, könnten die Kosten noch geringfügig steigen.
Aufgrund der Erweiterung der Reinigungsstrecken und der Preiserhöhung durch die Firma Alba ist eine Anpassung der Gebühren erforderlich.
Die nachfolgenden Angaben erfolgen unter Berücksichtigung sämtlicher Erweiterungsbereiche in den Ortschaften Bohmte, Herringhausen-Stirpe-Oelingen und Hunteburg, die für eine Aufnahme in die maschinelle Straßenreinigung möglich sind.
Die Gesamtkosten für die Straßenreinigung steigen auf insgesamt 60.994,25 €.
Von der Gesamtkehrstrecke von 50.548 m liegt eine Teilstrecke von 41.421im Bereich der gebührenpflichtigen Straßenreinigung. Die restliche Teilstrecke von 9.127 m = 11.013,19 € wird aus Mitteln der Straßenunterhaltung finanziert. Die Strecken werden einmal wöchentlich gereinigt.
Die Kosten für die Reinigung der über die Gebühren abzurechnenden Strecke belaufen sich auf 55.221,80 €. Hierin sind auch die kalkulatorischen Kosten für die Personalkosten, die Sachkosten und die Gemeinkosten berücksichtigt. Das Gebührenaufkommen bei einem Gebührensatz von 1,10 €/m Straßenfront beträgt 44.141,90 €. Der gemeindeeigene Anteil beträgt damit 11.079,90 €.
Gemäß § 3 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte muss der gemeindliche Anteil mindestens 20 v. H. betragen. Der gemeindliche Anteil von 11.079,90 € entspricht einem Anteil von 20,06 v. H..
Der bisherige Gebührensatz in der Reinigungsklasse A beträgt 0,82 €/m Straßenfront. Der neue Gebührensatz soll in der Reinigungsklasse A auf 1,10 €/m Straßenfront festgesetzt werden.
Der Entwurf der Satzung zur 6. Änderung der Gebührensatzung für die Straßeneinigung in der Gemeinde Bohmte ist der Vorlage beigefügt.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Satzung zu 6. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte (Straßenreinigungsgebührensatzung).
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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44.141,90
€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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60.994,25
€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
54510;
54110 |
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Kostenstelle: |
675000;
630000 |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch Veranschlagung im Haushalt 2019 |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: Erträge: 44.141,90, Aufwendungen: 60.994,25 € |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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