Ratsvorsitzender Rolf Flerlage stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Es hat sich die Notwendigkeit ergeben, die Tagesordnung um den TOP 6 „Neubildung des Verwaltungsausschusses gemäß §§ 74, 75 i. V. m. § 71 NKomVG“, den TOP 7 „Wahl der stellvertretenden Bürgermeisterinnen/Bürgermeister gemäß § 81 i.. V. m. § 67 NKomVG“, den TOP 8 „Neubenennung von Ausschussmitgliedern gemäß § 71 Abs. 2 Satz 7 NKomVG“, den TOP 9 „Benennung von ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern Gesellschafterversammlung der Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft mbH der Gemeinde Bohmte (GWG) i. L.“, den TOP 10 „Neubenennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage“ und den TOP 18 „Digitale Verwaltung – hier: Einführung Rechnungsworkflow und eRechnungs-Manager“ zu erweitern. Sodann wird die Tagesordnung mit den öffentlichen Tagesordnungspunkten 1 - 26 und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten 1 -5  festgestellt.