a)      Herr Dr. Solf fragt an, warum in der Bekanntmachung im Eichenblatt zum Bebauungsplan Nr. 109 “Hafen- und Industriegebiet –Futtermittel- und Schüttguthafen–“ und bei der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes unterschiedliche Geltungsbereiche abgebildet sind. Herr Dunkhorst erläutert, dass im Bebauungsplan auch der Einmündungsbereich Hafenstraße/Bundesstraße 51 mit der Ampelkreuzung und der erforderlichen zusätzlichen Abbiegespur geregelt worden ist. Dieses war auf Ebene des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich, da dort nur Verkehrsflächen allgemein als solche dargestellt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: