Der Verwaltungsausschuss hat am 07.12.2016 die jeweiligen Aufstellungsbeschlüsse zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 105 “Tierhaltungsanlage Schulze-Zumkley” und für die 17. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Gleichzeitig wurden jeweils der Entwurf und das frühzeitige Beteiligungsverfahren gem. 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Nachdem in der frühzeitigen Beteiligung keine Anregungen und Hinweise vorgebracht wurden, ist nach Einholen des entsprechenden Beschlusses am 14.06.2017 durch den Verwaltungsausschus das öffentliche Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt worden.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 02.10.2017 bis einschl. 03.11.2017. Aufgrund der Stellungnahme des Landkreises Osnabrück sowie der Äußerungen mehrerer Anwohner ist das Abwägungsmaterial zwischenzeitlich um eine schalltechnische Beurteilung und ergänzende Ausführungen im Immissionsschutzgutachten zu einzelnen Betrieben sowie deren Bewertung im Rahmen der Gesamtbeurteilung der einwirkenden Geruchsimmissionen und zu Filteranlagen hinsichtlich Bioaerosolen ergänzt worden. An der Planung halten der Vorhabenträger und die Gemeinde Bohmte weiterhin grundsätzlich fest.

 

Aufgrund dieser Änderungen und Ergänzungen ist gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB eine erneute (eingeschränkte) öffentliche Auslegung bzw. Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich. Stellungnahmen können dabei gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden.

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt die erneute (eingeschränkte) Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB sowie das Einholen der Stellungnahmen für den Bebauungsplan Nr. 105 “Tierhaltungsanlage Schulze-Zumkley” sowie im Parallelverfahren für die 17. Änderung des Flächennutzungsplans.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die erneute (eingeschränkte) Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB sowie das Einholen der Stellungnahmen für den Bebauungsplan Nr. 105 “Tierhaltungsanlage Schulze-Zumkley” sowie im Parallelverfahren für die 17. Änderung des Flächennutzungsplans zu beschließen.

 

 


Der Verwaltungsausschuss hat am 07.12.2016 die jeweiligen Aufstellungsbeschlüsse zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 105 “Tierhaltungsanlage Schulze-Zumkley” und für die 17. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Gleichzeitig wurden jeweils der Entwurf und das frühzeitige Beteiligungsverfahren gem. 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Nachdem in der frühzeitigen Beteiligung keine Anregungen und Hinweise vorgebracht wurden, ist nach Einholen des entsprechenden Beschlusses am 14.06.2017 durch den Verwaltungsausschus das öffentliche Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt worden.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 02.10.2017 bis einschl. 03.11.2017. Aufgrund der Stellungnahme des Landkreises Osnabrück sowie der Äußerungen mehrerer Anwohner ist das Abwägungsmaterial zwischenzeitlich um eine schalltechnische Beurteilung und ergänzende Ausführungen im Immissionsschutzgutachten zu einzelnen Betrieben sowie deren Bewertung im Rahmen der Gesamtbeurteilung der einwirkenden Geruchsimmissionen und zu Filteranlagen hinsichtlich Bioaerosolen ergänzt worden. An der Planung halten der Vorhabenträger und die Gemeinde Bohmte weiterhin grundsätzlich fest.

 

Aufgrund dieser Änderungen und Ergänzungen ist gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB eine erneute (eingeschränkte) öffentliche Auslegung bzw. Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich. Stellungnahmen können dabei gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden.

 

Herr Richling trägt die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung und der ordentlichen Beteiligung sowie die daraus resultierenden Änderungen und Ergänzungen bei den Unterlagen vor. Die Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.

 

Herr Dr. Solf weist darauf hin, dass die bisherige Eingrünung der bestehenden Anlagen dürftig ist und aus seiner Sicht nicht der erforderlichen Kompensation entspricht. Zudem hätte der Antragsteller die vorhandenen Ställe schon früher freiwillig mit einer Filteranlage ausrüsten können. In den Unterlagen zur Bauleitplanung finden sich keine Unterlagen, wie die Entsorgung des Hühnerkots erfolgt.

 

Herr Westermeyer weist darauf hin, dass auf der Ebene der Bauleitplanung die planerischen Festsetzungen erfolgen, die im weiteren dann bei Baugenehmigungen zu berücksichtigen und konkretisiert werden und von der Bauaufsicht zu überwachen. Dies gilt sowohl für die Eingrünungsmaßnahmen als auch für die Kotentsorgung. Dass der Antragsteller im Vorfeld die vorhandenen Ställe auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mit einer Filteranlage ausgestattet hat, kann ihm nicht negativ ausgelegt werden.