Sitzung: 03.12.2018 Ausschuss für Bauen und Planen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/235/2018
Der Verwaltungsausschuss hat am 07.12.2016 die jeweiligen
Aufstellungsbeschlüsse zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 105 “Tierhaltungsanlage
Schulze-Zumkley” und für die 17. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.
Gleichzeitig wurden jeweils der Entwurf und das frühzeitige
Beteiligungsverfahren gem. 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Nachdem in der frühzeitigen Beteiligung keine Anregungen und Hinweise
vorgebracht wurden, ist nach Einholen des entsprechenden Beschlusses am
14.06.2017 durch den Verwaltungsausschus das öffentliche Beteiligungsverfahren
gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt worden.
Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 02.10.2017 bis
einschl. 03.11.2017. Aufgrund der Stellungnahme des Landkreises Osnabrück sowie
der Äußerungen mehrerer Anwohner ist das Abwägungsmaterial zwischenzeitlich um
eine schalltechnische Beurteilung und ergänzende Ausführungen im
Immissionsschutzgutachten zu einzelnen Betrieben sowie deren Bewertung im
Rahmen der Gesamtbeurteilung der einwirkenden Geruchsimmissionen und zu
Filteranlagen hinsichtlich Bioaerosolen ergänzt worden. An der Planung halten
der Vorhabenträger und die Gemeinde Bohmte weiterhin grundsätzlich fest.
Aufgrund dieser Änderungen und Ergänzungen ist gem. § 4a Abs. 3 Satz 1
BauGB eine erneute (eingeschränkte) öffentliche Auslegung bzw. Einholung der
Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich. Stellungnahmen können dabei
gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten und ergänzten Teilen
abgegeben werden.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt die erneute (eingeschränkte)
Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB sowie das Einholen der Stellungnahmen
für den Bebauungsplan Nr. 105 “Tierhaltungsanlage Schulze-Zumkley” sowie im
Parallelverfahren für die 17. Änderung des Flächennutzungsplans.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem
Verwaltungsausschuss die erneute (eingeschränkte) Auslegung gem. § 4a Abs. 3
Satz 1 BauGB sowie das Einholen der Stellungnahmen für den Bebauungsplan Nr.
105 “Tierhaltungsanlage Schulze-Zumkley” sowie im Parallelverfahren für die 17.
Änderung des Flächennutzungsplans zu beschließen.
Der Verwaltungsausschuss hat am 07.12.2016 die jeweiligen
Aufstellungsbeschlüsse zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 105 “Tierhaltungsanlage
Schulze-Zumkley” und für die 17. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.
Gleichzeitig wurden jeweils der Entwurf und das frühzeitige
Beteiligungsverfahren gem. 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Nachdem in der frühzeitigen Beteiligung keine Anregungen und Hinweise
vorgebracht wurden, ist nach Einholen des entsprechenden Beschlusses am
14.06.2017 durch den Verwaltungsausschus das öffentliche Beteiligungsverfahren
gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt worden.
Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 02.10.2017 bis
einschl. 03.11.2017. Aufgrund der Stellungnahme des Landkreises Osnabrück sowie
der Äußerungen mehrerer Anwohner ist das Abwägungsmaterial zwischenzeitlich um
eine schalltechnische Beurteilung und ergänzende Ausführungen im
Immissionsschutzgutachten zu einzelnen Betrieben sowie deren Bewertung im
Rahmen der Gesamtbeurteilung der einwirkenden Geruchsimmissionen und zu
Filteranlagen hinsichtlich Bioaerosolen ergänzt worden. An der Planung halten
der Vorhabenträger und die Gemeinde Bohmte weiterhin grundsätzlich fest.
Aufgrund dieser Änderungen und Ergänzungen ist gem. § 4a Abs. 3 Satz 1
BauGB eine erneute (eingeschränkte) öffentliche Auslegung bzw. Einholung der
Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich. Stellungnahmen können dabei
gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten und ergänzten Teilen
abgegeben werden.
Herr Richling trägt die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung und
der ordentlichen Beteiligung sowie die daraus resultierenden Änderungen und
Ergänzungen bei den Unterlagen vor. Die Präsentation ist der Niederschrift
beigefügt.
Herr Dr. Solf weist darauf hin, dass die bisherige Eingrünung der
bestehenden Anlagen dürftig ist und aus seiner Sicht nicht der erforderlichen
Kompensation entspricht. Zudem hätte der Antragsteller die vorhandenen Ställe
schon früher freiwillig mit einer Filteranlage ausrüsten können. In den
Unterlagen zur Bauleitplanung finden sich keine Unterlagen, wie die Entsorgung
des Hühnerkots erfolgt.
Herr Westermeyer weist darauf hin, dass auf der Ebene der Bauleitplanung
die planerischen Festsetzungen erfolgen, die im weiteren dann bei
Baugenehmigungen zu berücksichtigen und konkretisiert werden und von der
Bauaufsicht zu überwachen. Dies gilt sowohl für die Eingrünungsmaßnahmen als
auch für die Kotentsorgung. Dass der Antragsteller im Vorfeld die vorhandenen
Ställe auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mit einer Filteranlage
ausgestattet hat, kann ihm nicht negativ ausgelegt werden.