An der Straße “Am Schwaken Hofe” ereignete sich am 12.10.2018 erneut ein Unfall mit einem LKW im Bereich der Eisenbahnbrücke.

 

Die CDU-Fraktion im Ortsrat Bohmte hat mit Schreiben vom 14. Oktober 2018, welches der Vorlage beigefügt ist, beantragt:

 

-       Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kfz über 7,5 to auf 30 km/h ab dem Ende des Shared Space Bereichs bis zum Ortsausgang zu beschränken,

-       Markierungen auf dem gepflasterten Radweg aufzubringen, die diesen als solchen kennzeichnen,

-       Die Rechts-vor-Links-Markierungen im Bereich des Gewerbegebietes zu erneuern.

 

Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit ist als empfehlenswert anzusehen. Allerdings sollte diese dann schon für Fahrzeuge ab 3,5 to gelten, so dass Kleintransporter der Sprinterklasse noch Tempo 50 fahren dürfen, darüber hinausgehende Fahrzeuge aber bereits Tempo 30 einzuhalten haben. Die meisten s.g. 7,5-Tonner haben ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,49 to und weisen bei Anhängerbetrieb kaum geringere Abmessungen als Fahrzeuge mit 40 to zulässigem Gesamtgewicht.

 

Bei dem auf der Nordseite vorhandenen Pflasterbereich handelt es sich um einen ausgewiesenen kombinierten Geh- und Radweg. Eine entsprechende Beschilderung ist beidseitig vorhanden. Die bestehende Breite des Geh- und Radweges beträgt 2,40 m. Diese Breite ist ausreichend für den ausgewiesenen kombinierten Geh- und Radweg. Für eine Trennung in einen Gehwegbereich und einen Radwegbereich sind folgende Breiten erforderlich:

Gehwegbreite:                                                             min. 2,00 m (6.1.6.1 RASt 06)

Radwegbreite:                                                                        1,60 m (6.1.7.5 RASt 06)

Schutzstreifen zur Fahrbahn:                                           0,50 m (4.6, RASt 06)

 

Dementsprechend verfügt der Anlage nicht über die ausreichende Breite, um eine Trennung des Rad- und Fußgängerverkehrs vorzusehen.

 

Darüber hinaus, sind Markierungen auf Pflasterflächen als problematisch anzusehen, da in der Regel die Markierungen nur eine sehr kurze Haltbarkeit haben aufgrund der Bewegungen in den Pflastersteinen.

 

Die Erneuerung der vorhandenen Fahrbahnmarkierungen im angesprochenen Bereich wird vorgenommen. Aufgrund der am 15.10.2018 durchgeführten Unterhaltungsmaßnahme müssen die entsprechenden Markierungen erneuert werden. Dies kann allerdings erst erfolgen, wenn die Unterhaltungsmaßnahme beendet ist, d. h. die Splittreste beseitigt sind, was voraussichtlich im November 2018 erfolgt. Dann kann bei entsprechenden Witterungsverhältnissen (trockenes Wetter und Temperaturen) die Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen erfolgen.

 

Zudem empfiehlt es sich, die beantragten Maßnahmen im Vorfeld einer Beschlussfassung in die nächste Verkehrsschau aufzunehmen, damit etwaige Anregungen oder Bedenken der daran teilnehmenden Fachbehörden berücksichtigt werden können.

 

 


Antrag der CDU-Fraktion vom 14.10.2018

 

 


Der Ortsrat Bohmte beschließt, den Antrag in die nächste Verkehrsschau aufzunehmen und im Anschluss daran erneut im Ortsrat zu beraten.

 

 


 

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: