Sachverhalt:

 

Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 23.03.2017 beschlossen, die Regelung der 20%igen Bezuschussung von Vereinen bei Investitionsmaßnahmen ab sofort auszusetzen und neue Förderstrukturen zu entwickeln.

 

Im Anhang dieser Vorlage befindet sich die neue Förderrichtlinie für Vereine. Die Förderrichtline soll am 01.01.2019 in Kraft treten. Sie beinhaltet die Voraussetzungen für Förderungen sowie die unterschiedlichen Förderungsarten.

Anhand dieser Richtlinie soll  ab d. 01.01.2019 über die unterschiedlichsten Förderungen  entschieden werden. Im Rahmen dieser Richtlinie wird auch ein Augenmerk auf die Jugendarbeit unter anderem  in den Vereinen gelegt.

 

Die  Haushaltsmittel für die Zuschüsse im Bereich der Investitionen sollen jährlich auf eine insgesamte Zuschussförderung  begrenzt werden. Die Höhe der gesamten  Ausgaben für  ein Haushaltsjahr wurde noch nicht festgelegt. Ein entsprechender Beschluss bleibt dem Rat der Gemeinde Bohmte vorbehalten.

 

Mit Schreiben vom 25.08.2017 beantragte der TV01 Bohmte einen Zuschuss für die Dachsanierung des Tennisheimes an der Jahnstraße. Lt. Antrag belaufen sich die Kosten für die Dachsanierung auf ca. 20.600,00 €.

 

Die anliegende Richtlinie beinhaltet auch, dass  investive Förderungen erst im Jahr 2020 ausgezahlt werden können. Somit wird  vorgeschlagen, den vorgelegten Antrag  des TV01 Bohmte im Rahmen der neuen Förderrichtlinie  einen erneuten Beschluss des Verwaltungsausschusses einzuholen. Die entsprechenden Unterlagen für den Antrag  lt. der Förderrichtlinie sind vom TV01 Bohmte noch nachzureichen.

 


Anlagen:

Entwurf: Förderrichtlinie Vereine

 

 


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschliesst, dass die anliegende  Förderrichtlinie für Vereine zum 01.01.2019 in Kraft tritt. Die Zuschüsse für  Investitionen sollen im Rahmen der genannten Richtlinie  jährlich auf             Euro  begrenzt werden.

Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Haushalt der Gemeinde Bohmte eingeplant. Über den genannten Zuschussantrag des TV01 Bohmte wird im Rahmen der Richtlinie ein Beschluss gefasst.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt dem Rat der Gemeinde Bohmte zubeschließen, über den genannten Zuschussantrag des TV01 Bohmte im Rahmen der Richtlinie zu entscheiden und den Zuschuss im Haushaltsjahr 2018 zu gewähren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

Aufgrund der noch offenen Fragen übergibt der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft den Entwurf der Förderrichtlinie für Vereine zur Beschlussfassung an den Verwaltungsausschuss. Er empfiehlt dem Verwaltungsausschuss eine Verpflichtung zur Evaluation nach zwei Jahren zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 23.03.2017 beschlossen, die Regelung der 20%igen Bezuschussung von Vereinen bei Investitionsmaßnahmen ab sofort auszusetzen und neue Förderstrukturen zu entwickeln.

 

Die neue Förderrichtlinie für Vereine liegt den Ausschussmitgliedern vor. Die Förderrichtline soll am 01.01.2019 in Kraft treten. Sie beinhaltet die Voraussetzungen für Förderungen sowie die unterschiedlichen Förderungsarten.

Anhand dieser Richtlinie soll  ab d. 01.01.2019 über die unterschiedlichsten Förderungen  entschieden werden. Im Rahmen dieser Richtlinie wird auch ein Augenmerk auf die Jugendarbeit unter anderem  in den Vereinen gelegt.

 

Die Haushaltsmittel für die Zuschüsse im Bereich der Investitionen sollen jährlich auf eine insgesamte Zuschussförderung begrenzt werden. Die Höhe der gesamten Ausgaben für ein Haushaltsjahr wurde noch nicht festgelegt. Ein entsprechender Beschluss bleibt dem Rat der Gemeinde Bohmte vorbehalten.

 

Mit Schreiben vom 25.08.2017 beantragte der TV01 Bohmte einen Zuschuss für die Dachsanierung des Tennisheimes an der Jahnstraße. Lt. Antrag belaufen sich die Kosten für die Dachsanierung auf ca. 20.600,00 €.

 

Die anliegende Richtlinie beinhaltet auch, dass investive Förderungen erst im Jahr 2020 ausgezahlt werden können. Somit wird  vorgeschlagen, den vorgelegten Antrag des TV01 Bohmte im Rahmen der neuen Förderrichtlinie  einen erneuten Beschluss des Verwaltungsausschusses einzuholen. Die entsprechenden Unterlagen für den Antrag lt. der Förderrichtlinie sind vom TV01 Bohmte noch nachzureichen.

 

Thomas Rehme berichtet aus der Sitzung des Ortsrates Bohmte: Text einfügen

 

Rolf Flerlage beauftragt die Verwaltung, den Fördertatbestand “Rasenspielfläche” präziser zu definieren. Zum Verwaltungsausschuss sollen Planskizzen vorgelegt werden, aus denen hervorgeht, welche Flächen in die Ermittlung des Förderbetrages einbezogen wurden.

 

Herr Kampsen sieht die mögliche zusätzliche Förderung von Gebäudeflächen als kritisch, da hierdurch das Fördervolumen zunimmt.

 

Herr Heimann hinterfragt die Förderung von kirchlichen Verbänden mit einer vereinsähnlichen Struktur.

 

Martin Schnöckelborg führt aus, dass der vorliegende Entwurf Mehraufwendungen im Haushalt der Gemeinde führt.

 

Herr Heimann empfiehlt, die Förderrichtlinie nach zwei Jahren in Bezug auf die Fördertatbestände und das Fördervolumen zu evaluieren.

 

Herr Hochberger mahnt, dass die Übernahme von Ausfallbürgschaften auch immer ein Risiko für die Gemeinde birgt.