Sitzung: 29.11.2018 Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
Vorlage: BV/224/2018
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 23.03.2017 beschlossen, die Regelung der 20%igen Bezuschussung von Vereinen bei Investitionsmaßnahmen ab sofort auszusetzen und neue Förderstrukturen zu entwickeln.
Im Anhang dieser Vorlage befindet sich die neue Förderrichtlinie für Vereine. Die Förderrichtline soll am 01.01.2019 in Kraft treten. Sie beinhaltet die Voraussetzungen für Förderungen sowie die unterschiedlichen Förderungsarten.
Anhand dieser Richtlinie soll ab d. 01.01.2019 über die unterschiedlichsten Förderungen entschieden werden. Im Rahmen dieser Richtlinie wird auch ein Augenmerk auf die Jugendarbeit unter anderem in den Vereinen gelegt.
Die Haushaltsmittel für die Zuschüsse im Bereich der Investitionen sollen jährlich auf eine insgesamte Zuschussförderung begrenzt werden. Die Höhe der gesamten Ausgaben für ein Haushaltsjahr wurde noch nicht festgelegt. Ein entsprechender Beschluss bleibt dem Rat der Gemeinde Bohmte vorbehalten.
Mit Schreiben vom 25.08.2017 beantragte der TV01 Bohmte einen Zuschuss für die Dachsanierung des Tennisheimes an der Jahnstraße. Lt. Antrag belaufen sich die Kosten für die Dachsanierung auf ca. 20.600,00 €.
Die anliegende Richtlinie beinhaltet auch, dass investive Förderungen erst im Jahr 2020 ausgezahlt werden können. Somit wird vorgeschlagen, den vorgelegten Antrag des TV01 Bohmte im Rahmen der neuen Förderrichtlinie einen erneuten Beschluss des Verwaltungsausschusses einzuholen. Die entsprechenden Unterlagen für den Antrag lt. der Förderrichtlinie sind vom TV01 Bohmte noch nachzureichen.
Anlagen:
Entwurf: Förderrichtlinie Vereine
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschliesst, dass die anliegende Förderrichtlinie für Vereine zum 01.01.2019 in Kraft tritt. Die Zuschüsse für Investitionen sollen im Rahmen der genannten Richtlinie jährlich auf Euro begrenzt werden.
Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Haushalt der Gemeinde Bohmte eingeplant. Über den genannten Zuschussantrag des TV01 Bohmte wird im Rahmen der Richtlinie ein Beschluss gefasst.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt dem Rat der Gemeinde Bohmte zubeschließen, über den genannten Zuschussantrag des TV01 Bohmte im Rahmen der Richtlinie zu entscheiden und den Zuschuss im Haushaltsjahr 2018 zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Aufgrund der noch offenen Fragen übergibt der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft den Entwurf der Förderrichtlinie für Vereine zur Beschlussfassung an den Verwaltungsausschuss. Er empfiehlt dem Verwaltungsausschuss eine Verpflichtung zur Evaluation nach zwei Jahren zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 23.03.2017 beschlossen, die Regelung der 20%igen Bezuschussung von Vereinen bei Investitionsmaßnahmen ab sofort auszusetzen und neue Förderstrukturen zu entwickeln.
Die neue Förderrichtlinie für Vereine liegt den Ausschussmitgliedern vor. Die Förderrichtline soll am 01.01.2019 in Kraft treten. Sie beinhaltet die Voraussetzungen für Förderungen sowie die unterschiedlichen Förderungsarten.
Anhand dieser Richtlinie soll ab d. 01.01.2019 über die unterschiedlichsten Förderungen entschieden werden. Im Rahmen dieser Richtlinie wird auch ein Augenmerk auf die Jugendarbeit unter anderem in den Vereinen gelegt.
Die Haushaltsmittel für die Zuschüsse im Bereich der Investitionen sollen jährlich auf eine insgesamte Zuschussförderung begrenzt werden. Die Höhe der gesamten Ausgaben für ein Haushaltsjahr wurde noch nicht festgelegt. Ein entsprechender Beschluss bleibt dem Rat der Gemeinde Bohmte vorbehalten.
Mit Schreiben vom 25.08.2017 beantragte der TV01 Bohmte einen Zuschuss für die Dachsanierung des Tennisheimes an der Jahnstraße. Lt. Antrag belaufen sich die Kosten für die Dachsanierung auf ca. 20.600,00 €.
Die anliegende Richtlinie beinhaltet auch, dass investive Förderungen erst im Jahr 2020 ausgezahlt werden können. Somit wird vorgeschlagen, den vorgelegten Antrag des TV01 Bohmte im Rahmen der neuen Förderrichtlinie einen erneuten Beschluss des Verwaltungsausschusses einzuholen. Die entsprechenden Unterlagen für den Antrag lt. der Förderrichtlinie sind vom TV01 Bohmte noch nachzureichen.
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