Sitzung: 28.11.2018 Ortsrat Bohmte
Vorlage: BV/250/2018
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07. März 2018 die
Aufstellung der Außenbereichssatzung “Brockstraße” beschlossen. Durch die Außenbereichssatzung
soll eine sinnvolle bauliche Ergänzung der bestehenden Siedlungsstrukturen an
der Brockstraße ermöglicht werden.
Zwischenzeitlich wurde der Auftrag an das günstigst bietende Planungsbüro
Hahm, Osnabrück zur Angebotssumme in Höhe von 3.448,62 € vergeben. Das
Planungsbüro hat nunmehr den Planentwurf sowie die dazugehörige Begründung
erarbeitet. Gem. § 35 Abs. 6 BauGB ist keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB erforderlich. Der Planentwurf ist beigefügt.
Um den Gebietscharakter nicht zu verändern, müssen sich Bauvorhaben nach
Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, der zu überbaubaren Grundstücksfläche
und der äußeren Gestaltung harmonisch in die nähere Umgebung einfügen. Zu
diesem Zweck erfolgen nähere Bestimmungen hinsichtlich des vom Rand
einzuhaltenden Abstandes baulicher Anlagen von mindestens 4 Metern, einer
maximalen Firsthöhe von 9,50 m über der Oberkante Erdgeschossfertigfussboden
und einer Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten. Hier sind pro Wohngebäude
maximal zwei Wohneinheiten und pro Doppelhaushälfte maximal eine Wohneinheit
zulässig.
Zulässig sind innerhalb des Geltungsbereichs kleinere Handwerks- und
Gewerbebetriebe, die wegen ihrer Störwirkung gem. § 6 Abs. 1 BauNVO auch in
einem Mischgebiet zulässig wären (nicht wesentlich störend). Vergnügungsstätten
sind unzulässig, um Abwertungseffekten vorzubeugen.
Nach Anerkennung des Planentwurfs kann das ordentliche
Beteiligungsverfahren (öffentiche Auslegung und Einholung der Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange) durchgeführt werden.
Anlagen:
Der
Verwaltungsausschuss erkennt den Planentwurf zur Außenbereichssatzung
“Brockstraße” an und beschließt gleichzeitig das weitere Verfahren nach dem
Baugesetzbuch.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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