Der Verwaltungsausschuss hat am 14.06.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 108 “In der Oelinger Heide” und die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

 

In der Sitzung am 07. März 2018 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, das frühzeitige Beteiligungsverfahren mit zwei Entwurfsvarianten durchzuführen.

 

Im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürgerinnen und Bürger am 20. Juni 2018 in der Schützenhalle Stirpe-Oelingen öffentlich unterrichtet worden und hatten somit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. In diesem Termin wurde die Variante 2, in der das Regenrückhaltebecken mittig als Dorfanger angelegt werden soll, bereits  favorisiert.

 

Anschließend ist das frühzeitige Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 25. Juni 2018 eingeleitet und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben worden, sich bis zum 03. August 2018 zu der beabsichtigten Planung zu äußern. Aus den vorgebrachten Stellungnahmen ergeben sich keine Gründe, die zu einer Änderung der Planentwürfe für den Bebauungsplan Nr. 108 “In der Oelinger Heide” oder zur 20. Änderung des Flächennutzungsplans führen.

 

Seitens der Verwaltungs wird ebenfalls das zentral gelegene Rückhaltebecken (Planvariante 2) u.a. aus städtebaulichen Gründen favorisiert. Die Realisierung eines im Norden an der B51 gelegenen Regenrückhaltebeckens (Panvariante 1) wird aufgrund enormer Kanallängen vom südlichen Bereich an der Straße “Am Schützenplatz” bis zum Regenrückhaltebecken an der B51 problematisch gesehen.

 

Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen und der Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt sollen eine Empfehlung für den Verwaltungsausschuss abgeben, mit welcher Planvariante weiter geplant werden soll.

 

 

Als nächster Verfahrensschritt ist das ordentliche Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgesehen, in dem die Planungen für einen Monat öffentlich ausgelegt werden und die Behörden und Träger sonstiger Belange um Stellungnahme gebeten werden. Die darin vorgetragenen Stellungnahmen werden nach Durchführung des ordentlichen Beteiligungsverfahrens  dem Rat zur abschließenden Abwägung vorgelegt.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

  1. den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 108 “In der Oelinger Heide”, der auf der Variante ….. basiert, anzuerkennen und das ordentliche Beteiligungsverfahren nach dem BauGB durchzuführen,

 

  1. den vorliegenden Entwurf zur 20. Änderung des Flächennutzungsplans anzuerkennen und das ordentliche Beteiligungsverfahren nach dem BauGB durchzuführen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: