Die Ortsräte Herringhausen-Stirpe-Oelingen und Hunteburg haben im Rahmen der Beratung über die Erweiterung der maschinellen Straßenreinigung um die für eine Reinigung in Betracht kommenden Straßen in den Ortschaften beschlossen, zunächst über einen öffentlichen Aufruf abzufragen, wie das Interesse an der Teilnahme bei der maschinellen Straßenreinigung ist.

 

Dieser Aufruf ist erfolgt und in den vorherigen Sitzungen der jeweiligen Ortsräte wurde auch über den jeweiligen Stand berichtet.

 

Für die Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen sind zwei Rückmeldungen aus der Siedlung Stirpe eingegangen, wobei eine Rückmeldung sich für die Teilnahme ausspricht und die andere Rückmeldung sich dagegen ausgesprochen hat.

 

Aus Hunteburg sind 9 Rückmeldungen eingegangen, die sich alle für die Aufnahme in die maschinelle Straßenreinigung ausgesprochen haben.

 

Der Vorlage sind noch einmal die Karten für die Ortschaften Herringhausen-Stirpe-Oelingen und Hunteburg beigefügt, in denen die Straßen, die für eine Aufnahme in die maschinelle Straßenreinigung geeignet sind grün bei einer beidseitigen Reinigung und gelb bei einer einseitigen Reinigung dargestellt. Die in der Ortschaft Hunteburg bereits aufgenommen Straßen sind rot gekennzeichnet.

 

Von den Ortsräten Herringhausen-Stirpe-Oelingen und Hunteburg ist eine Entscheidung zu treffen, ob und welche Straßen in die maschinelle Straßenreinigung aufgenommen werden sollen, so dass darauf aufbauend die entsprechenden Änderungen der Straßenreinigungssatzung, der Gebührensatzung und der Verordnung erfolgen können. Der Ortsrat Bohmte hat bereits den Beschluss gefasst, alle für eine Aufnahme in Betracht kommen Straßen aufzunehmen, so dass zum 01.01.2019 die maschinelle Reinigung dann mit den erweiterten Bereichen erfolgen kann.

 

 


Anlagen:

 

 


Die Ortsräte Herringhausen-Stirpe-Oelingen und Hunteburg entscheiden aufgrund der Beratungen in den Sitzungen ob und welche Straßen in die maschinelle Straßenreinigung aufgenommen werden sollen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: