Sitzung: 22.11.2018 Ortsrat Hunteburg
Vorlage: BV/234/2018
Mittelanmeldungen
2019 für den Unterhaltungsaufwand der Gemeindestraßen
1.
Unterhaltung der Straßen
Das gesamte Gemeindestraßennetz in der Gemeinde Bohmte hat eine Länge
von 66 km. Von den Gemeindestraßen befinden sich ca. 9 km im Zustand der Kategorie 1, 35 km im Zustand und 2 und
22 km in Kategorie 3 (umfassende Schadenstellen). Hinsichtlich der Straßen der
Kategorie 2 (erste Ansätze von Schadstellen) handelt sich im Wesentlichen um
Netzrissbildung in den Oberflächen. In den jeweiligen Ortschaften finden
jährlich zur Ergänzung der bereits erfassten Straßen und Wege
Straßenbereisungen statt, bei denen die verschiedenen unterhaltungsbedürftigen
Straßen begutachtet werden.
Technische Möglichkeiten, im Rahmen der Schwarzdeckenunterhaltung
Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen, bieten Oberflächenbehandlungen
(flächendeckend, partiell, einlagig oder zweilagig je nach Erfordernis), Rissesanierungen,
Deckenerneuerungen (Abfräsen der Fahrbahn bis 4 cm Stärke und anschließendes
Wiederherstellen durch Einbau von Heißasphalt) und der Einbau von
Dünnschichtbelägen in Kalteinbauweise.
Dabei wird die Oberflächenbehandlung, im Volksmund auch Splitten
genannt, nur im sehr begrenzten Umfang angewandt, da Anwohner verständlicher
Weise verärgert sind aufgrund des losen zurückbleibenden Splitts. Diese Methode
wird aus dem Grund fast ausschließlich nur an Wirtschaftswegen angewandt. Bei
den Innerortsstraßen wendet man in der Regel das Verfahren der Rissesanierung
an, solange es sich nicht um eine flächendeckende Netzrissbildung handelt und
dies sich dadurch gegenüber Deckenerneuerungen oder dem Einbau von
Dünnschichtbelägen unwirtschaftlich darstellt. Das System der Deckenerneuerung
bietet gegenüberüber einer kompletten Erneuerung von Straßenzügen auch die
Möglichkeit der Ausbesserung von Oberflächen in partiellen Teilbereichen.
Die Ansätze für den unterhaltungsfähigen
Aufwand der Gemeindestraßen sollten wie folgt gewählt werden:
Straßen in Kategorie 2:
Fahrbahn:
35.000 m * i. M. 5,50 m Fahrbahnbreite
= 192.500 m² a´
0,50 €/m² 96.250
€
Bürgersteige: 35.000 m * i. M. 1,50 m
= 52.500 m² a´
0,50 €/m² 26.250
€
Summe 122.500
€
Straßen in Kategorie 3:
Fahrbahn:
22.000m * i. M. 5,50 m Fahrbahnbreite
= 121.000 m² a´
1,50 €/m² 181.500
€
Bürgersteige: 22.000
m * i. M. 1,50 m
= 33.000 m² a´
1,50 €/m² 49.500
€
Summe 231.000
€
Gesamtaufwand Gemeindestraße 353.500 €
Im Budgetplan
erfolgt eine Unterteilung in:
·
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 183.500
€
·
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 170.000
€
Summe 353.500
€
2. Erneuerung von Gemeindestraßen
Siedlung Sudheide
Die Maßnahme zur Siedlung Sudheide ist im Jahre
2018 gemeinsam mit dem Wasserverband Wittlage aufgenommen worden. Im Zuge
dieser Arbeiten wird, vergleichbar mit den Maßnahmen in der Siedlung
Tappenwiese, der Anteil der Straßenoberfläche im Trassenbereich der
Kanalisationsarbeiten wieder hergestellt.
Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt 358.605 €.
Im Haushalt 2018 waren Mittel in Höhe von 289.000 € eingestellt worden. Im
Zusammenhang mit der Auftragserteilung zur Baumaßnahmen wurden die Mehrkosten
über Einsparungen beim Wirtschaftsweg Arenshorster Straße gedeckt, da diese Maßnahme
voraussichtlich erst in 2019 erfolgen sollte vor dem Hintergrund einer
gemeinsamen Umsetzung mit der Siedlungsstraße.
Da die Baumaßnahme erst 2019 abgeschlossen
werden kann, empfiehlt es sich den Differenzbetrag von 69.605 € im Haushalt
2019 für die Siedlung Sudheide bereitzustellen.
Finanzplan 2019
Alter Postweg
Nach der dem
Ausschuss für Verkehr und Wege in seiner Sitzung am 13.06.2017 vorgelegten
Liste zur Systematik der künftigen Steuerung von Maßnahmen zur Sanierung und
Unterhaltung der Gemeindestraßen liegt die Straße „Alter Postweg“ in der
Rangfolge auf Platz 9. Dies liegt insbesondere daran, dass die Parameter
Verkehrsbelastung und ÖPNV nicht mit der höchsten Punktzahl benotet werden
können. In das Bewertungsschema für das Anforderungsniveau der öffentlichen
Straßen und Wege sind neben der Verkehrsfunktion die quantitative
Verkehrsbelastung nach Anzahl der Fahrzeuge und die Beurteilung der Oberflächen
im Rahmen der Zustandserfassung mit aufzunehmen.
Die Straße „Alter
Postweg“ liegt in der Zustandsklasse 3 „umfassende Schadensstellen“, wobei ohne
Zweifel festgestellt werden muss, dass unter Bezug auf die schlechte und
unebene Oberfläche eine Zuordnung in der unteren Skala der Kategorie 3
zutreffend ist. Darüber hinaus liegt die quantitative Verkehrsbelastung
deutlich höher im Vergleich mit anderen Siedlungsstraßen ist.
Die Maßnahme ist im
Haushalt 2018 eingestellt und es läuft hierzu gegenwärtig die Ausschreibung der
Maßnahmen, wobei eine Umsetzung erst im Frühjahr 2019 aufgrund der Witterung
vorgesehen ist. Aufgrund der Personalsituation 2018 sowie der Berücksichtigung
von Einsparpotentialen war eine frühzeitigere Umsetzung nicht möglich.
Kostenrahmen
98.000 €
Mozartstraße
Die Mozartstraße
wird gemeinsam mit der Straße „Alter Postweg“ umgesetzt. Insofern gelten die
dort getroffenen Aussagen ebenso für die Mozartstraße.
Kostenrahmen
45.000 €
Die Kosten für beide
Maßnahmen werden über entsprechend Rückstellungen aus 2018 gegenfinanziert.
Arenshorster Straße
Die Arenshorster
Straße, Gemeindestraßenanteil, ist noch nicht endgültig hergestellt, so dass im
Falle des Ausbaus die Notwendigkeit zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen
besteht. Des Weiteren würden in dem Zusammenhang auch die Straßen „ In den Höfen“
und die Bgm-Rolfes-Straße sinnvollerweise mit ausgebaut.
Derzeit ist noch
nicht entschieden, ob ein Erstausbau oder lediglich eine Deckensanierung
ausgeführt wird.
Die Kosten für die
erstmalige Herstellung dieses Siedlungsbereiches mit den o. g. Straßen liegt
bei 700.000 €. Bei der erstmaligen Herstellung sind von den Anliegern
Erschließungskosten zu tragen, die sich auf 90 % der beitragsfähigen Kosten
belaufen, so dass voraussichtlich von den Anliegern insgesamt ein Kostenanteil
in Höhe von 630.000,00 € zu tragen wäre.
Die Kosten für eine
Deckensanierung liegen bei 286.000 €.
Seitens des
Fachbereiches 3.2 wird aus fachlicher Sicht die erstmalige Herstellung der
Siedlungsstraßen empfohlen. Erst dadurch können diese Straßen den Zweck
vollständig erfüllen, da die Siedlungsstraßen dann eine straßenkonformen Ausbau
erhalten, die Entwässerungseinrichtungen angelegt werden können und auch mit
Gehwegen und Beleuchtung sichere Bereiche für die Fußgänger geschaffen werden
können.
Darüber hinaus
bedeutet die erstmalige Herstellung für die Gemeinde Bohmte eine geringere
finanzielle Belastung.
Vor dem Hintergrund,
dass eine erstmalige Erschließung einer Siedlungsstraße für die betroffenen
Anlieger aber eine hohe finanzielle Belastung mit sich bringen kann, wird
empfohlen, vor einer abschließenden Entscheidung hierzu, eine
Anliegerversammlung durchzuführen, um das Votum der Anlieger bei der
Entscheidung berücksichtigen zu können.
Am Schwaken Hofe
Für die Straße „Am
Schwaken Hofe“ ist zunächst beabsichtigt, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie
zur Verkehrsführung deren Eignung zur Aufnahme des Schwerlastverkehrs zu
untersuchen.
Finanzplan 2020
An der Isenburg
Kostenansatz unter
Berücksichtigung von deutlichen Preissteigerungen aufgrund der Indizien zur
Konjunkturentwicklung. Hinzu kommt, dass das vorhandene Betonsteinpflaster
nicht wieder verwendet werden kann und durch neues Steinmaterial zu ersetzen
ist.
Kostenrahmen 85.000
€
Bahnwinkel
Die Maßnahme wird
vorgezogen, da eine Umsetzung in Verbindung mit dem Bewegungsband als sinnvolla
angesehen wird.
Kostenrahmen 27.000
€
Siedlung Krähenkamp
Kostenrahmen 218.000
€
Finanzplan 2021
Neustadtstraße (hinterer Abschnitt in Asphaltbauweise
bis Hauweg)
Kostenrahmen 40.000
€
Weidenstraße
Kostenrahmen 88.000
€
Bgm.-Otto-Knapp-Straße (zwischen Haldemer Straße und
Heideweg)
Kostenrahmen 180.000
€
Finanzplan 2022
Meyerhof
Kostentrahmen 45.000
€
Obere Straße
Kostentrahmen 70.000
€
Straßenliste und Mittelanmeldung
Der
Ausschuss für Verkehr- und Wege empfiehlt, die Durchführung der
Deckensanierungen wie vorgenannt im Jahr 2019 durchzuführen.
Hinsichtlich
des Siedlungsstraßenbereiches Arenshorster Straße/In den
Höfen/Bgm.-Rolfes-Straße ist eine Anliegerversammlung mit den betroffenen
Anliegern vorzubereiten und durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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