In der Sitzung am 15. März 2018 hat der Rat der Gemeinde Bohmte den Beschluss gefasst, den Gemeindeweg Nr. 00428 “Neue Straße” bezogen auf das Grundstück Gemarkung Welplage, Flur 22, Flurstück 94 einzuziehen, da der Weg keine Verkehrsbedeutung mehr hat und das Verfahren zur Bekanntmachung der Einziehung durchzuführen. Eine Karte, in welche der Gemeindeweg dargestellt ist, liegt der Vorlage bei.

 

Nachdem die Grundstückregelungen mit dem Anlieger getroffen werden konnte, wurde mit Bekanntmachung vom 20.04.2018m ausgehängt am 26.04.2018, die Ankündigung der Einziehungsabsicht des Gemeindeweges ortsüblich bekannt gemacht.

 

Innerhalb von drei Monaten nach Bekanntmachung der Ankündigung sind keine Bedenken gegen die angekündigte Einziehung des Gemeindeweges vorgebracht worden.

 

Insofern kann die Einziehung des Gemeindeweges Nr. 00428 “Neue Straße” mit Wirkung zum 01.01.2019 bekannt gemacht werden.

 


Anlagen:

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, den Gemeindeweg Nr. 00428 “Neue Straße” mit Wirkung zum 01.01.2019 einzuziehen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: