Sachverhalt:

In Anbetracht des zu starken Abstiegs der Zuweisungen von Flüchtingen und Asylbewerbern auch in unserer Region haben die Räte der Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln in ihren Sitzungen im Dezember 2015 beschlossen, der anstehenden Herausforderung bei der Unterbringung, Betreuung und Integration vieler Menschen durch eine Bündelung der Kräfte zu begegnen und damit die erforderlichen Mittel effizient einzusetzen.

Zentraler Baustein ist das neue Willkommensbüro, das seinen Sitz an der Bremer Straße 24 (neben der OLB) in der Ortschaft Bohmte gefunden hat.

Die abgeschlossene Vereinbarung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ist befristet bis zum 31.12.2018. Durch die bisher nicht erfolgte Kündigung der Vereinbarung ist automatisch eine Verlängerung bis zum 31.12.2019 erfolgt.

 

Im rahmen der Zukunftssicherung der nach wie vor erheblichen Aufgaben im Rahmen der Unterbringung, Versorgung und Begleitung von zugewiesenen Flüchtlingen und Asylbewerbern soll die Vereinbarung nunmehr bis zum 31.12.2022, also um weitere 3 Jahre verlängert werden.

 

Aktuell ist nicht absehbar, dass und in welcher Anzahl weitere Flüchtlinge und Asyslbewerber zugewiesen werden. Dennoch hat sich gezeigt, dass die Aufgabenstellung bleibt. So werden derzeit im Willkommensbüro 57 Wohnungen (davon 30 in Bad Essen, 11 in Bohmte und 16 in Ostercappeln) betreut.

Weitere Angaben befinden sich in dem als Anlage beigefügtem Zwischenbericht.

 

In den letzten Jahren ist bei der personellen Besetzung immer flexible auf die Veränderungen reagiert worden.

 

Für den Bereich Leistungsgewährung ist derzeit ein Arbeitsvolumen von 30 Wochenstunden vorhanden, im Bereich der Sozialbetreuung 60 Wochenstunden und im Bereich der Wohnraumversorgung 39 Stunden.

 

Diese Flexibilität muss und wird auch in Zukunft erhalten bleiben. Dennoch ist es gerade in der derzeit überaus guten Arbeitsmarktlage wichtig, den guten Kräften im Willkommensbüro eine Zukunftsperspektive aufzeigen zu können. Auch aus diesem Grund ist die Verlängerung dieser Vereinbarung sinnvoll.

 

Im beigefügten Vereinbarungstext wurden einige redaktonelle Veränderungen vorgenommen.

 

Darüber hinaus wurde in § 1 “Beteiligte und Aufgaben” der Aufgabenbereich erweitert. In Zukunft soll sich das Willkommensbüro zusätzlich um die von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen im Wittlager Land kümmern. Dabei geht es in der Hauptsache um die Betreuung der Wohnungen, die jeweils in Absprache mit dem zuständigen Fachbereich der Gemeinden genutzt werden sollen.

Das Wohnraummanagement des Willkommensbüros verfügt ohnehin über einen Großteil der von den Kommunen angemieteten Räumlichkeiten. Insofern werden sich Synergieeffekte ergeben. Zudem wird die auch jetzt schon praktizierte Zusammenarbeit auf diesem Gebiet weiter verstärkt.

 

Als weiterer Aufgabenschwerpunkt wird dem Willkommensbüro die Förderung und Stärkung der Migration und Integration zugeteilt. Gerade diese Aufgabe wird in den nächsten Jahren von besonderer Bedeutung sein.

Der Landkreis Osnabrück hat zwischenzeitlich den Migrations- und Integrationsbericht 2018 vorgelegt. Aus diesem und einem bereits durchgeführten Arbeitstreffens am 21.06.2018 in Wallenhorst zu diesem Thema geht deutlich hervor, dass für alle Menschen mit Migragtionshintergrund, also weit mehr als nur die Flüchtlinge, eine Anlauf- und Informationsstelle geschaffen werden muss.

Themen wie Familiennachzug, prekäre Lebenssituationen, Sprachkurse und Sprachförderung, Unterstützung bei der Eingliederung in unser Bildungssystem, Integration auf dem Arbeitsmarkt, die soziale und kulturelle Integration, die Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeiten, interregligiöser Dialog bis hin zur Entwicklung eines Integrationsleitbildes sind die Aufgaben der Zukunft, die es zu bewältigen gilt.

In einem weiteren Gespräch der Wittlager Gemeinden mit dem Landkreis Osnabrück am 09.08.2018 wurden bereits mögliche Inhalte einer noch abzuschließenden Zielvereinbarung besprochen.

Wir im Wittlager Land können diese vielfältigen Aufgaben erneut am besten und effizientesten gemeinsam lösen.

Nach den beschlussfassungen in den Gemeinderäten wird gemeinsam mit dem Willkommensbüro und den zuständigen Fachbereichen der Verwaltungen ein Zukunftskonzept aufgestellt werden.

 

Die zusätzlich entstehenden Kosten für Personal, Material etc. werden vom Landkreis Osnabrück getragen. Dabei gehen die Gemeinden davon aus, dass die für 2018 zugesagten Finanzmittel für die nächsten Jahre ebenfalls zugewiesen werden.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Weiterführung der interkommunalen Zusammenarbeit hinsichtlich der Einrichtung des Willkommensbüros für das Wittlager Land am derzeitigen Standort Bohmte auf der Grundlage der vorliegenden Vereinbarung.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2019ff bereitzustellen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: