Sitzung: 19.09.2018 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/211/2018
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2018 beschlossen, zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Lärmaktionsplanes zur 3. Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie diesen öffentlich auszulegen und eine Einwohnerversammlung durchzuführen. Auf die Vorlage BV 162/2018 wird hingewiesen.
Entsprechend der Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses liegt der Entwurf des Lärmaktionsplanes in der Zeit vom 01. August 2018 bis einschließlich 31. August 2018 öffentlich aus. Zudem fand am 09. August 2018 eine Einwohnerversammlung statt, in welcher der Entwurf des Lärmaktionsplanes vorgestellt und mit den Anwesenden beraten wurde.
Dem Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes in Bezug auf die Beteiligung und Information der Öffentlichkeit liegen keine konkreten Vorschriften zugrunde. Dies beinhaltet sowohl die Art und Weise wie eine Beteiligung zu erfolgen, als auch dazu wie mit Anregungen oder Bedenken umzugehen ist. Ebenso sieht das Verfahren auch nicht vor, die vorgebrachten Anregungen oder Abwägungen in den Lärmaktionsplan aufzunehmen.
Verwaltungsseitig wurde daher ein Protokoll gefertigt, welches die vorgebrachten Anregungen enthält und mit Abwägungsvorschlägen versehen wurde und als Nachweis gegenüber Land, Bund und der EU für die durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung dient.
In Bezug auf die vorgebrachten Anregungen wurden die textlichen Bereiche des Lärmaktionsplanes umformuliert. Die Anregungen zu Änderungen hinsichtlich der Berechnung der Lärmimmissionen vor dem Hintergrund der Kumulierung der jeweiligen Lärmemittenten und der Berücksichtigung der verkehrlichen Gegebenheiten, konnten aufgrund der rechtlichen Vorgaben zur Ermittlung der Lärmwerte und der Betroffenheit der Anlieger in dieser Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie nicht berücksichtigt werden.
Dementsprechend haben sich keine inhaltlichen Änderungen beim Lärmaktionsplan der Gemeinde Bohmte zur 3. Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie ergeben.
Der redaktionell angepasste Lärmaktionsplan sowie das Protokoll mit den Anregungen und Abwägungen liegen der Vorlage bei.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt den Lärmaktionsplan zur 3. Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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