Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2018 beschlossen, zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Lärmaktionsplanes zur 3. Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie diesen öffentlich auszulegen und eine Einwohnerversammlung durchzuführen. Auf die Vorlage BV 162/2018 wird hingewiesen.

 

Entsprechend der Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses liegt der Entwurf des Lärmaktionsplanes in der Zeit vom 01. August 2018 bis einschließlich 31. August 2018 öffentlich aus. Zudem fand am 09. August 2018 eine Einwohnerversammlung statt, in welcher der Entwurf des Lärmaktionsplanes vorgestellt und mit den Anwesenden beraten wurde.

 

Dem Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes in Bezug auf die Beteiligung und Information der Öffentlichkeit liegen keine konkreten Vorschriften zugrunde. Dies beinhaltet sowohl die Art und Weise wie eine Beteiligung zu erfolgen, als auch dazu wie mit Anregungen oder Bedenken umzugehen ist. Ebenso sieht das Verfahren auch nicht vor, die vorgebrachten Anregungen oder Abwägungen in den Lärmaktionsplan aufzunehmen.

 

Verwaltungsseitig wurde daher ein Protokoll gefertigt, welches die vorgebrachten Anregungen enthält und mit Abwägungsvorschlägen versehen wurde und als Nachweis gegenüber Land, Bund und der EU für die durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung dient.

 

In Bezug auf die vorgebrachten Anregungen wurden die textlichen Bereiche des Lärmaktionsplanes umformuliert. Die Anregungen zu Änderungen hinsichtlich der Berechnung der Lärmimmissionen vor dem Hintergrund der Kumulierung der jeweiligen Lärmemittenten und der Berücksichtigung der verkehrlichen Gegebenheiten, konnten aufgrund der rechtlichen Vorgaben zur Ermittlung der Lärmwerte und der Betroffenheit der Anlieger in dieser Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie nicht berücksichtigt werden.

 

Dementsprechend haben sich keine inhaltlichen Änderungen beim Lärmaktionsplan der Gemeinde Bohmte zur 3. Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie ergeben.

 

Der redaktionell angepasste Lärmaktionsplan sowie das Protokoll mit den Anregungen und Abwägungen liegen der Vorlage bei.

 

 


Anlagen:

 

 


 

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt den Lärmaktionsplan zur 3. Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: