Sitzung: 19.09.2018 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/200/2018
Sachverhalt:
Die Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) hat mit dem Flächeneigentümer in der Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen einvernehmliche Regelungen getroffen. Der Gesamtkostenrahmen aller anfallenden Kosten beläuft sich auf ca. 1.200.000 €.
Nach intensiver Prüfung der Sach- und Rechtslage wird angestrebt, die komplette Abwicklung der Baugebiete einschließlich Ankauf der Flächen, Kosten der Bauleitplanung, Ausgleich und Ersatz, Vermessung und Erschließung sowie die Vermarktung und Veräußerung über die KSG abzuwickeln, nach der die Gemeinde Bohmte gegenüber der KSG letztlich das Finanzierungsrisiko trägt.
Unter Berücksichtigung von Rückflüssen aus Verkaufspreisen für die Verwertung der Flächen soll ein dann ggf. verbleibendes Defizit aus Mitteln der Gemeinde Bohmte an die KSG erstattet werden.
Die Entwürfe der städtebaulichen Verträge, die der abschließenden Beschlussfassung durch den Rat der Gemeinde Bohmte bedürfen, werden mit der Einladung zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 12. September 2018 bzw. des Rates am 19. September 2018 zur Verfügung gestellt. Damit wird gewährleistet, dass die Entwürfe der städtebaulichen Verträge zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft am 05. September allen Ratsmitgliedern vorliegen.
Folgende Finanzierungsregeln sind über die KSG im weiteren Verlauf notwendig:
Darlehen für den Erwerb der Fläche (Kaufpreis, Vertragsnebenkosten, Finanzierung): insgesamt ca. 1.200.000 €. Weitere Kosten für Erschließung, Vermessung, Bauleitplanung etc. werden in einer zusätzlichen Bürgschaft zu regeln sein. Zum jetzigen Zeitpunkt sollen zunächst die Flächen für eine langfristige Entwicklung gesichert werden, wobei derzeit die Verwirklichung des Baugebietes “In der Oelinger Heide” Priorität hat.
Die Entwicklung von
Baulandflächen wurde in der Vergangenheit verschiedentlich bereits durch Ausfallbürgschaften
der Gemeinde Bohmte abgesichert.
Durch den damit verbundenen günstigen Zinssatz ist eine kostendeckende
Abwicklung der Baugebietsflächen bei gleichzeitig vergleichsweise
wirtschaftlichen Verkaufspreisen gewährleistet. Die Gemeinde Bohmte ist in der
Vergangenheit aus den übernommenen Ausfallbürgschaften nicht in Anspruch
genommen worden. Die bisher eingegangenen Bürgschaften der Gemeinde Bohmte sind
der Vorlage beigefügt. Darüber hinaus ist der Vorlage ein Muster einer
Bürgschaftsurkunde beigefügt.
Die Entwicklung von Wohnbauland ist eine originäre Aufgabe der Gemeinde Bohmte. In deren Rahmen soll die KSG mit der Abwicklung dieser Aufgabe im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages beauftragt werden. Sowohl die städtebaulichen Verträge als auch die Übernahme der Bürgschaft bedürfen nach den gesetzlichen Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht beim Landkreis Osnabrück. Der Genehmigungsantrag wird unmittelbar nach der Sitzung des Rates der Gemeinde Bohmte am 19. September 2018 auf den Weg gebracht.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu dem benötigten Darlehen der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) für den Erwerb, die Umsetzung und Vermarktung der Grundstücke in der Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen i. H. v. 1.200.000 €.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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