Sachverhalt:
Frau Iris von der Haar-Beck hat mit Schreiben vom 23.05.2018 (Eingang bei der Gemeinde Bohmte am 28.05.2018) gegenüber dem Bürgermeister erklärt, dass sie auf ihr Mandat im Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen verzichtet. Per E-Mail hat der Bürgermeister am 29.05.2018 die Erklärung von Frau von der Haar-Beck an Herrn Ortsbürgermeister Sehlmeyer weitergeleitet. Somit ist die Erklärung des Mandatsverzichts gegenüber dem Bürgermeister und dem Ortsbürgermeister erfolgt.
Gemäß § 91 Abs. 5 NKomVG i. V. m. § 52 Abs. 2 NKomVG hat der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen durch Beschluss zu Beginn der nächsten Sitzung festzustellen, dass die Mitgliedschaft von Frau Iris von der Haar-Beck gemäß § 91 Abs. 5 NKomVG i. V. m. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG durch schriftlichen Verzicht gegenüber dem Ortsbürgermeister mit Ablauf des 4. Juni 2018 endet. Mit dem Beschluss endet die Mitgliedschaft von Frau von der Haar-Beck im Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen.
Zurzeit läuft von Seiten der Gemeindewahlleiterin der Prozess zum Übergang des Mandats von Frau von der Haar-Beck auf einen der beiden Ersatzbewerber, entweder Herrn Martin Burose als erste Ersatzperon oder Herrn Torsten Mull als zweite Ersatzperson.
Anlagen:
Beschluss:
Der Ortsrat
Herringhausen-Stirpe-Oelingen stellt gemäß § 91 Abs. 5 NKomVG i. V. m. § 52
Abs. 2 NKomVG fest, dass die Mitgliedschaft von Frau Iris von der
Haar-Beck gemäß § 91 Abs. 5 NKomVG i. V.
m. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG durch schriftlichen Verzicht gegenüber dem
Ortsbürgermeister mit Ablauf des 4. Juni 2018 endet.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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