Nachtrag: 01.06.2018

Sachverhalt:

Frau Iris von der Haar-Beck hat mit Schreiben vom 23.05.2018 (Eingang bei der Gemeinde Bohmte am 28.05.2018) gegenüber dem Bürgermeister erklärt, dass sie auf ihr Mandat im Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen verzichtet. Per E-Mail hat der Bürgermeister am 29.05.2018 die Erklärung von Frau von der Haar-Beck an Herrn Ortsbürgermeister Sehlmeyer weitergeleitet. Somit ist die Erklärung des Mandatsverzichts gegenüber dem Bürgermeister und dem Ortsbürgermeister erfolgt.

 

Gemäß § 91 Abs. 5 NKomVG i. V. m. § 52 Abs. 2 NKomVG hat der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen durch Beschluss zu Beginn der nächsten Sitzung festzustellen, dass die Mitgliedschaft von Frau Iris von der Haar-Beck gemäß § 91 Abs. 5 NKomVG i. V. m. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG durch schriftlichen Verzicht gegenüber dem Ortsbürgermeister mit Ablauf des 4. Juni 2018 endet. Mit dem Beschluss endet die Mitgliedschaft von Frau von der Haar-Beck im Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen.

 

Zurzeit läuft von Seiten der Gemeindewahlleiterin der Prozess zum Übergang des Mandats von Frau von der Haar-Beck auf einen der beiden Ersatzbewerber, entweder Herrn Martin Burose als erste Ersatzperon oder  Herrn Torsten Mull als zweite Ersatzperson.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen stellt gemäß § 91 Abs. 5 NKomVG i. V. m. § 52 Abs. 2 NKomVG fest, dass die Mitgliedschaft von Frau Iris von der Haar-Beck  gemäß § 91 Abs. 5 NKomVG i. V. m. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG durch schriftlichen Verzicht gegenüber dem Ortsbürgermeister mit Ablauf des 4. Juni 2018 endet.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: