Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Für den ehemaligen Spielplatz an der Braunstraße in der Ortschaft Bohmte hat der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 18. April 2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 110 “Braunstraße” als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB beschlossen, um das 645 qm große Grundstück einer Wohnbebauung zuführen zu können.

 

Hierzu wurde die IPW Ingenieurplanung Wallenhorst  mit der Erstellung der erforderlichen Bauleitplanung beauftragt. Der Planentwurf ist in der Bearbeitung. Dieser wird in der Sitzung des Ortsrates Bohmte, im Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt sowie im Verwaltungsausschuss vorgestellt und erläutert.

 

Vorgesehen ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes mit Festsetzungen, die den geltenden Festsetzungen der umliegenden Wohnbebauung entsprechen, um hier eine einheitliche Bebauung sicherzustellen. Die angrenzenden Bebauungspläne Nr. 19 “An der Schützenstraße” und Nr. 25 “Im Achterfelde” sind beigefügt.

 

Sofern der Verwaltungsausschuss den Planentwurf in der vorliegenden Fassung anerkennt, wird im Anschluss das Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch mit öffentlicher Auslegung der Unterlagen und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss erkennt den Planentwurf für den Bebauungsplan Nr. 110 “Braunstraße” an und beschließt das weitere Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung hierzu.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss den Planentwurf für den Bebauungsplan Nr. 110 “Braunstraße” anzuerkennen und zu beschließen, das weitere Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchzuführen.

 


Für den ehemaligen Spielplatz an der Braunstraße in der Ortschaft Bohmte hat der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 18. April 2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 110 “Braunstraße” als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB beschlossen, um das 645 qm große Grundstück einer Wohnbebauung zuführen zu können.

 

Hierzu wurde die IPW Ingenieurplanung Wallenhorst  mit der Erstellung der erforderlichen Bauleitplanung beauftragt. Der Planentwurf ist in der Bearbeitung. Dieser wird in der Sitzung des Ortsrates Bohmte, im Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt sowie im Verwaltungsausschuss vorgestellt und erläutert.

 

Vorgesehen ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes mit Festsetzungen, die den geltenden Festsetzungen der umliegenden Wohnbebauung entsprechen, um hier eine einheitliche Bebauung sicherzustellen. Ergänzend hierzu wird als Festsetzung die straßenseitige Einfriedung durch Hecken, Zäune und Mauern bis zu einer Höhe von 80 cm aufgenommen.

 

Sofern der Verwaltungsausschuss den Planentwurf in der vorliegenden Fassung anerkennt, wird im Anschluss das Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch mit öffentlicher Auslegung der Unterlagen und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

Herr Rosemann weist darauf hin, dass es bei der Festsetzung zur Einfriedung notwendig ist, diese auch nachzuhalten, da an anderen Stellen, z. B. im Baugebiet “Am Heideweg” einige Anlieger diese nicht einhalten.

 

Dr. Solf weist darauf hin, dass der direkt anliegende Nachbar bereit wäre, die Patenschaft zu übernehmen und in der Nachbarschaft auch wieder einige Kleinkinder sind, die den Spielplatz nutzen könnten. Zudem hat man ihm seitens der Gemeinde Bad Rothenfelde mitgeteilt, dass man sich dort sehr schwer tut, Spielplätze umzuwandeln, da diese nicht mehr wiederkommen, wenn sie erst mal weg wären und sie zudem auch Treffpunkte sind.

 

Für Herrn Westermeyer ist die derzeitige Kinderanzahl eine Momentaufnahme. In der Vergangenheit hat sich die Situation dort anders dargestellt und der Spielplatz war lange ungenutzt. Zudem werden die mit dem Verkauf erzielten Mittel für einen guten öffentlichen Zweck eingesetzt.

 

Herr Lübbert sieht solche Entscheidungen immer als schwierig an. Allerdings sind viele private Gärten besser ausgestattet.

 

Auf Nachfrage von Herrn Helling werden die nächstegelegenen Spielplätze an der Keplerstraße und der Agnes-Miegel-Karte aufgezeigt.