Die SPD-Ratsfraktion beantragt mit beigefügtem Schreiben vom 14. Mai 2018, eingegangen am 23. Mai 2018, zum Zwecke der Schulwegsicherung den Ausbau der vorhandenen Straßenbeleuchtung an der Brockstraße sowie den Erhalt der Rad- und Fußgängerbrücke an der Schulstraße, entweder durch Sanierungsmaßnahmen oder durch einen Neubau, die jeweils zeitnah durchzuführen sind. Der Antrag der SPD-Ratsfraktion ist der Vorlage beigefügt.

 

Hinsichtlich des Erhalts der Rad- und Fußgängerbrücke hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte in der Sitzung am 16. Mai 2018 beschlossen, das Büro Eriksen und Partner GmbH, Bremen mit Untersuchungen zur statischen Beurteilung und mit Berichten einschließlich Kosten-Nutzen-Analyse für die Fußgängerbrücken “Am Wiehengebirge” in der Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen und “Schulstraße” in der Ortschaft Bohmte zu beauftragen. Einbezogen in die Untersuchungen ist auch das Fachgebiet Mobilität und Steuerung von Verkehrsströmen des Fachbereichs Bauwesen, Geoinformation und Gesundheitstechnologie der Jade Hochschule Oldenburg.

 

Die vorhandene Straßenbeleuchtung ist aus Sicht der SPD-Ratsfraktion nicht ausreichend, um die Sicherheit der Schüler zu gewährleisten und soll aus diesem Grund ausgebaut werden.

 

Wie in dem beigefügten Kartenauszug anhand der blauen Linie erkennbar ist, befindet sich an der Brockstraße von der Eisenbahnbrücke bis zur bestehenden Hofstelle bereits Straßenbeleuchtungskabel und es sind dort 4 Straßenlaternen (ohne im direkten Bereich der Brücke) aufgestellt, die Abständen zwischen 130 und 160 m voneinander aufweisen. Zudem befindet sich m Einmündungsbereich zur „Ovelgönne“ vor der VLO-Brücke noch eine weitere Straßenlaterne.

 

In Siedlungsbereichen stehen Straßenlaternen, je nachdem um was für Leuchtkörper es sich handelt, in etwa 50 m auseinander. Sofern diese Abstände für den bereits mit Straßenbeleuchtungskabel versehenen Bereich ebenfalls vorgesehen werden sollten, würde dies für die Strecke von ca. 480 m bedeuten, dass insgesamt 10 Straßenlaternen aufgestellt werden müssten, was das Aufstellen von 6 neue Laternen und das Umsetzen von bis zu 4 vorhandenen Laternen bedeuten würde. Grob geschätzt sind hiermit Kosten von ca. 1.500,00 € je neuer Laterne plus die Kosten für das Umsetzen zu berücksichtigen, so dass für diesen Bereich mit Gesamtkosten von ca. 12.000,00 € zu rechnen ist.

 

Darüber hinaus geht die Brockstraße aber noch weiter. Zum einen mündet sie im Industriegebiet Bohmte auf die Straße „Bruchheide“ und zum anderen besteht noch eine Ringverbindung der Brockstraße zum östlich gelegenen Haus „Brockstraße 6“. Diese Bereiche verfügen derzeit nicht über eine Straßenbeleuchtung. Aus dem Antrag geht auch nicht hervor, ob diese Bereiche ebenfalls für eine Beleuchtung vorgesehen werden sollen oder nicht.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat beschließt entsprechend seiner Beratungen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt