Für den ehemaligen Spielplatz an der Braunstraße in der Ortschaft Bohmte hat der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 18. April 2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 110 “Braunstraße” als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB beschlossen, um das 645 qm große Grundstück einer Wohnbebauung zuführen zu können.

 

Hierzu wurde die IPW Ingenieurplanung Wallenhorst  mit der Erstellung der erforderlichen Bauleitplanung beauftragt. Der Planentwurf ist in der Bearbeitung. Dieser wird in der Sitzung des Ortsrates Bohmte, im Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt sowie im Verwaltungsausschuss vorgestellt und erläutert.

 

Vorgesehen ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes mit Festsetzungen, die den geltenden Festsetzungen der umliegenden Wohnbebauung entsprechen, um hier eine einheitliche Bebauung sicherzustellen. Die angrenzenden Bebauungspläne Nr. 19 “An der Schützenstraße” und Nr. 25 “Im Achterfelde” sind beigefügt.

 

Sofern der Verwaltungsausschuss den Planentwurf in der vorliegenden Fassung anerkennt, wird im Anschluss das Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch mit öffentlicher Auslegung der Unterlagen und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss erkennt den Planentwurf für den Bebauungsplan Nr. 110 “Braunstraße” an und beschließt das weitere Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung hierzu.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt