Sitzung: 06.06.2018 Ortsrat Bohmte
Vorlage: BV/138/2018
Für den ehemaligen Spielplatz an der Braunstraße in der Ortschaft Bohmte hat der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 18. April 2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 110 “Braunstraße” als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB beschlossen, um das 645 qm große Grundstück einer Wohnbebauung zuführen zu können.
Hierzu wurde die IPW Ingenieurplanung Wallenhorst mit der Erstellung der erforderlichen Bauleitplanung beauftragt. Der Planentwurf ist in der Bearbeitung. Dieser wird in der Sitzung des Ortsrates Bohmte, im Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt sowie im Verwaltungsausschuss vorgestellt und erläutert.
Vorgesehen ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes mit Festsetzungen, die den geltenden Festsetzungen der umliegenden Wohnbebauung entsprechen, um hier eine einheitliche Bebauung sicherzustellen. Die angrenzenden Bebauungspläne Nr. 19 “An der Schützenstraße” und Nr. 25 “Im Achterfelde” sind beigefügt.
Sofern der Verwaltungsausschuss den Planentwurf in der vorliegenden Fassung anerkennt, wird im Anschluss das Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch mit öffentlicher Auslegung der Unterlagen und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss erkennt den Planentwurf für den Bebauungsplan Nr. 110 “Braunstraße” an und beschließt das weitere Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung hierzu.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |