Sitzung: 06.06.2018 Ortsrat Bohmte
Vorlage: BV/143/2018
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion beantragt mit beigefügtem Schreiben vom 06. Mai 2018 den Erhalt der Rad- und Fußgängerbrücke an der Schulstraße. Die Brücke sei Ende der 70er Jahre errichtet worden und müsse nun saniert werden.
Für die Schüler der Brockstraße und Bruchheide stelle die Brücke eine wichtige Verbindung zu Schule und zum Schulzentrum dar und auch alle anderen Bewohner können über die Brücke den Ortskern bequem erreichen.
Darum beantragt die CDU-Fraktion, die Brücke an gleicher oder unmittelbarer Nähe zu erhalten bzw. neu zu errrrichten und die Verwaltung zu beauftragen, die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sowie Fördermöglichkeiten aufzuzeigen, um eine zeitnahe Baureife herzustellen.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat in der Sitzung am 16. Mai 2018 beschlossen, das Büro Eriksen und Partner GmbH, Bremen mit Untersuchungen zur statischen Beurteilung und mit Berichten einschließlich Kosten-Nutzen-Analyse für die Fußgängerbrücken “Am Wiehengebierge” in der Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen und “Schulstraße” in der Ortschaft Bohmte zu beauftragen. Einbezogen in die Untersuchungen ist auch das Fachgebiet Mobilität und Steuerung von Verkehrsströmen des Fachbereichs Bauwesen, Geoinformation und Gesundheitstechnologie der Jade Hochschule Oldenburg.
Anlagen:
Beschluss:
Der Ortsrat Bohmte beschließt entsprechend seiner Beratungen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |