Erste Gemeinderätin Tanja Strotmann berichtet über die Einführung der Beitragsfreiheit in den Kindergärten. Der vorliegende Gesetzentwurf des Landes sieht die Betragsfreiheit für Kinder ab 3 Jahren in den Kindertagesstätten für eine Betreuungszeit von bis zu acht Stunden täglich vor. Nach dem jetzigen Stand soll das Gesetzt noch bis Ende Juni durch den Landtag verabschiedet werden.  Nach akutellen Gespräche ist auch die Betragsfreiheit für Kinder ab drei Jahren in der Tagespflege angedacht, wobei die Betragsfreiheit hier voraussichtlich erst nachrangig greift. Genaue Regelungen sind hierzu noch nicht bekannt. Unklar ist auch, wie mit der Beitragsermäßigung für das 2. Kind umgegangen werden soll. Es scheint sich hier landkreisweit keine einheitliche Regelung abzuzeichnen. Nach jetzigem Stand wird in der Gemeinde Bohmte das 2. Kind beitragsermäßigt bleiben, auch wenn das 1. Kind vom Beitrag befreit ist.

Zu der Spachförderung, die ab kommenden Schul- bzw. Kindergartenjahr nicht mehr in der Grundschule wahrgenommen wird sondern den Kindertagesstätten übertragen werden soll, gibt es noch keine klaren Aussagen zur konkreten Ausgestaltung und Finanzierung vor Ort.