Der Ortsbürgermeister Arnd Sehlmeyer stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Es hat sich die Notwendigkeit ergeben, die Tagesordnung um den TOP 5 „Feststellung eines Sitzverlustes Gemäß § 91 Abs. 5 NKomVG i. V. m. § 52 Abs. 2 NKomVG“ zu erweitern. Die folgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend, so dass die Tagesordnung mit den öffentlichen Tagesordnungspunkten 1 - 10 festgestellt wird.