Sitzung: 31.05.2018 Ortsrat Hunteburg
Vorlage: BV/091/2018
Mit Schreiben vom 18.02.2018 hat Frau Stephanie Kröger den Antrag
gestellt, auf dem Grundstück Gemarkung Meyerhöfen, Flur 19, Flurstück 68/31
eine Hundewiese einzurichten. Der Antrag liegt der Vorlage ebenso bei wie eine
Karte mit Luftbild.
Bei dem Grundstück handelt es sich um eine ehemals als Spielplatz
genutzte Fläche, welches im Bebauungsplan Nr. 57 „Meyerhöfen“ als öffentliche
Grünfläche ausgewiesen ist.
Bislang sind in weder in der Ortschaft Hunteburg noch woanders in der
Gemeinde Bohmte gemeindeeigene Flächen für die Errichtung einer Hundewiese zur
Verfügung gestellt worden.
Seitens der Verwaltung wird die Einrichtung einer Hundewiese auf diesem
Grundstück kritisch gesehen. Die Grünfläche befindet sich im Bereich der
Siedlung „Auf dem Ellerkamp“, Buckstraße und des Neubaugebietes „An der
Lammert“. Hier sind bereits eine Vielzahl von Wohnhäusern vorhanden und weitere
werden demnächst hinzukommen. Durch die Einrichtung einer Hundewiese könnte es
zu Belästigungen der Anlieger kommen, u.a. durch das Hundegebell der dann dort
herumtobenden Hunde.
Zu berücksichtigen ist auch, dass der Siedlungsbereich als
verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße) ausgewiesen und ausgebaut ist und
keinerlei öffentliche Parkmöglichkeiten im näheren Umfeld bestehen. Insofern
könnten Belästigungen der Anwohner durch Pkw-Verkehr nicht ausgeschlossen
werden.
Das Grundstück hat insgesamt eine Größe von 473 qm und ist damit für eine
Hundewiese sehr klein. Üblicherweise haben Hundewiesen eine Größe von mehreren
tausend Quadratmetern. Insofern stellt dieses Grundstück aus Sicht der
Verwaltung keine geeignete Fläche dar, die Hunden die ausreichende Möglichkeit zum
Toben bietet.
Anlagen:
Der Ortsrat Hunteburg beschließt, dem Antrag von Frau Kröger auf
Einrichtung einer Hundewiese auf dem Grundstück Gemarkung Meyerhöfen, Flur 19,
Flurstück 68/31 nicht stattzugeben.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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