Mit Schreiben vom 18.02.2018 hat Frau Stephanie Kröger den Antrag gestellt, auf dem Grundstück Gemarkung Meyerhöfen, Flur 19, Flurstück 68/31 eine Hundewiese einzurichten. Der Antrag liegt der Vorlage ebenso bei wie eine Karte mit Luftbild.

 

Bei dem Grundstück handelt es sich um eine ehemals als Spielplatz genutzte Fläche, welches im Bebauungsplan Nr. 57 „Meyerhöfen“ als öffentliche Grünfläche ausgewiesen ist.

 

Bislang sind in weder in der Ortschaft Hunteburg noch woanders in der Gemeinde Bohmte gemeindeeigene Flächen für die Errichtung einer Hundewiese zur Verfügung gestellt worden.

 

Seitens der Verwaltung wird die Einrichtung einer Hundewiese auf diesem Grundstück kritisch gesehen. Die Grünfläche befindet sich im Bereich der Siedlung „Auf dem Ellerkamp“, Buckstraße und des Neubaugebietes „An der Lammert“. Hier sind bereits eine Vielzahl von Wohnhäusern vorhanden und weitere werden demnächst hinzukommen. Durch die Einrichtung einer Hundewiese könnte es zu Belästigungen der Anlieger kommen, u.a. durch das Hundegebell der dann dort herumtobenden Hunde.

 

Zu berücksichtigen ist auch, dass der Siedlungsbereich als verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße) ausgewiesen und ausgebaut ist und keinerlei öffentliche Parkmöglichkeiten im näheren Umfeld bestehen. Insofern könnten Belästigungen der Anwohner durch Pkw-Verkehr nicht ausgeschlossen werden.

 

Das Grundstück hat insgesamt eine Größe von 473 qm und ist damit für eine Hundewiese sehr klein. Üblicherweise haben Hundewiesen eine Größe von mehreren tausend Quadratmetern. Insofern stellt dieses Grundstück aus Sicht der Verwaltung keine geeignete Fläche dar, die Hunden die ausreichende Möglichkeit zum Toben bietet.

 


Anlagen:

 

 


Der Ortsrat Hunteburg beschließt, dem Antrag von Frau Kröger auf Einrichtung einer Hundewiese auf dem Grundstück Gemarkung Meyerhöfen, Flur 19, Flurstück 68/31 nicht stattzugeben.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: