Sachverhalt:
Im Verwaltungsausschuss am 15. November 2017 und im Rat am 14. Dezember 2017 wurde über den städtebaulichen Vertrag beraten. Der Rat hat dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH (NLG) und der Gemeinde Bohmte zur Bereitstellung von Erweiterungsflächen in seiner Sitzung am 14. Dezember 2017 zugestimmt.
Der Gesamtkostenrahmen aller anfallenden Kosten beläuft sich voraussichtlich auf insgesamt 800.000 €.
Die Entwicklung von Flächen (hier: Gewerbeflächen) wurde in der Vergangenheit verschiedentlich bereits durch Ausfallbürgschaften der Gemeinde Bohmte abgesichert.
Die Bürgschaft ist für die Abwicklung von Grundstücksangelegenheiten für die Erweiterung eines Betriebs vorgesehen.
Durch Genehmigung einer Bürgschaft zugunsten der NLG erhält diese bessere Kreditkonditionen, was für die wirtschaftliche Abwicklung der Grundstücksangelegenheiten positiv ist.
Da eine Abwicklung der Grundstücksregelungen mit den Beteiligten zeitnah vorgesehen ist, ist voraussichtlich nur von einer kurzen Dauer des Kreditbedarfs auszugehen.
Die Gemeinde Bohmte ist in der Vergangenheit aus den übernommenen Ausfallbürgschaften nicht in Anspruch genommen worden. Die bisher eingegangenen Bürgschaften der Gemeinde Bohmte sind der Vorlage beigefügt. Darüber hinaus ist der Vorlage ein Muster einer Bürgschaftsurkunde beigefügt.
Nach Beschlussfassung über die Bürgschaft und deren Genehmigung von der Kommunalaufsicht können die Verträge mit den Beteiligten zeitnah
abgeschlossen werden.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu dem benötigten Darlehen für die Niedersächsischen Landgesellschaft mbH (NLG) zur Bereitstellung von Erweiterungsflächen i. H. v. 800.000 €.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt dem Rat, die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu dem benötigten Darlehen für die Niedersächsischen Landgesellschaft mbH (NLG) zur Bereitstellung von Erweiterungsflächen i. H. v. 800.000 € zu beschließen.
Sachverhalt:
Im Verwaltungsausschuss am 15. November 2017 und im Rat am 14. Dezember 2017 wurde über den städtebaulichen Vertrag beraten. Der Rat hat dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH (NLG) und der Gemeinde Bohmte zur Bereitstellung von Erweiterungsflächen in seiner Sitzung am 14. Dezember 2017 zugestimmt.
Der Gesamtkostenrahmen aller anfallenden Kosten beläuft sich voraussichtlich auf insgesamt 800.000 €.
Die Entwicklung von Flächen (hier: Gewerbeflächen) wurde in der Vergangenheit verschiedentlich bereits durch Ausfallbürgschaften der Gemeinde Bohmte abgesichert.
Die Bürgschaft ist für die Abwicklung von Grundstücksangelegenheiten für die Erweiterung eines Betriebs vorgesehen.
Durch Genehmigung einer Bürgschaft zugunsten der NLG erhält diese bessere Kreditkonditionen, was für die wirtschaftliche Abwicklung der Grundstücksangelegenheiten positiv ist.
Da eine Abwicklung der Grundstücksregelungen mit den Beteiligten zeitnah vorgesehen ist, ist voraussichtlich nur von einer kurzen Dauer des Kreditbedarfs auszugehen.
Die Gemeinde Bohmte ist in der Vergangenheit aus den übernommenen Ausfallbürgschaften nicht in Anspruch genommen worden. Die bisher eingegangenen Bürgschaften der Gemeinde Bohmte sind der Vorlage beigefügt. Darüber hinaus ist der Vorlage ein Muster einer Bürgschaftsurkunde beigefügt.
Nach Beschlussfassung über die Bürgschaft und deren Genehmigung von der Kommunalaufsicht können die Verträge mit den Beteiligten zeitnah
abgeschlossen werden.
In der Beratung wirbt Herr Rehme dafür, wie dargestellt zu verfahren.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
8 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |