Sachverhalt:

Im Verwaltungsausschuss am 15. November 2017 und im Rat am 14. Dezember 2017 wurde über den städtebaulichen Vertrag beraten. Der Rat hat dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH (NLG) und der Gemeinde Bohmte zur Bereitstellung von Erweiterungsflächen in seiner Sitzung am 14. Dezember 2017 zugestimmt.

 

Der Gesamtkostenrahmen aller anfallenden Kosten beläuft sich voraussichtlich auf insgesamt 800.000 €.

 

Die Entwicklung von Flächen (hier: Gewerbeflächen) wurde in der Vergangenheit verschiedentlich bereits durch Ausfallbürgschaften der Gemeinde Bohmte abgesichert.

Die Bürgschaft ist für die Abwicklung von Grundstücksangelegenheiten für die Erweiterung eines Betriebs vorgesehen.

Durch Genehmigung einer Bürgschaft zugunsten der NLG erhält diese bessere Kreditkonditionen, was für die wirtschaftliche Abwicklung der Grundstücksangelegenheiten positiv ist.

Da eine Abwicklung der Grundstücksregelungen mit den Beteiligten zeitnah vorgesehen ist, ist voraussichtlich nur von einer kurzen Dauer des Kreditbedarfs auszugehen.

 

Die Gemeinde Bohmte ist in der Vergangenheit aus den übernommenen Ausfallbürgschaften nicht in Anspruch genommen worden. Die bisher eingegangenen Bürgschaften der Gemeinde Bohmte sind der Vorlage beigefügt. Darüber hinaus ist der Vorlage ein Muster einer Bürgschaftsurkunde beigefügt.

 

Nach Beschlussfassung über die Bürgschaft und deren Genehmigung von der Kommunalaufsicht können die Verträge mit den Beteiligten zeitnah

abgeschlossen werden.


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu dem benötigten Darlehen für die Niedersächsischen Landgesellschaft mbH (NLG) zur Bereitstellung von Erweiterungsflächen i. H. v. 800.000 €.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu dem benötigten Darlehen für die Niedersächsischen Landgesellschaft mbH (NLG) zur Bereitstellung von Erweiterungsflächen i. H. v. 800.000 €.

 


Im Verwaltungsausschuss am 15. November 2017 und im Rat am 14. Dezember 2017 wurde über den städtebaulichen Vertrag beraten. Der Rat hat dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH (NLG) und der Gemeinde Bohmte zur Bereitstellung von Erweiterungsflächen in seiner Sitzung am 14. Dezember 2017 zugestimmt.

 

Der Gesamtkostenrahmen aller anfallenden Kosten beläuft sich voraussichtlich auf insgesamt 800.000 €.

 

Die Entwicklung von Flächen (hier: Gewerbeflächen) wurde in der Vergangenheit verschiedentlich bereits durch Ausfallbürgschaften der Gemeinde Bohmte abgesichert.

Die Bürgschaft ist für die Abwicklung von Grundstücksangelegenheiten für die Erweiterung eines Betriebs vorgesehen.

Durch Genehmigung einer Bürgschaft zugunsten der NLG erhält diese bessere Kreditkonditionen, was für die wirtschaftliche Abwicklung der Grundstücksangelegenheiten positiv ist.

Da eine Abwicklung der Grundstücksregelungen mit den Beteiligten zeitnah vorgesehen ist, ist voraussichtlich nur von einer kurzen Dauer des Kreditbedarfs auszugehen.

 

Die Gemeinde Bohmte ist in der Vergangenheit aus den übernommenen Ausfallbürgschaften nicht in Anspruch genommen worden. Die bisher eingegangenen Bürgschaften der Gemeinde Bohmte sind der Vorlage beigefügt. Darüber hinaus ist der Vorlage ein Muster einer Bürgschaftsurkunde beigefügt.

 

Nach Beschlussfassung über die Bürgschaft und deren Genehmigung von der Kommunalaufsicht können die Verträge mit den Beteiligten zeitnah abgeschlossen werden.

 

 Bürgermeister Goedejohann ergänzt, dass es sich hierbei nicht um Flächen für den Hafen handele.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

27

Nein:

1

Enthaltung:

0