Sachverhalt:

Die Gruppe Die Linke/Berg beantragt mit Schreiben vom 11.02.2018 im Haushalt 2018 der Gemeinde Bohmte unter dem Produkt 57110 Wirtschaftsförderung keine Transferaufwendungen an die Hafen Wittlager Land GmbH vorzusehen.

 

Im Verwaltungsentwurf des Haushalts 2018 sind für das Jahr 2018 und die mittelfristige Finanzplanung folgende Transferaufwendungen an die Hafen Wittlager Land GmbH veranschlagt:

 

2018: 110.813 €

2019: 132.964 €

2020: 128.070 €

2021: 193.300 €

 

Die Zahlung von Transferaufwendungen ergibt sich für die Gemeinde Bohmte, wie für die anderen Gesellschafter entsprechend Ihrer Gesellschaftsanteile aus dem Gesellschaftsvertrag.

 

Der Antrag ist der Vorlage beigefügt.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Aufgrund der Verpflichtungen der Gemeinde Bohmte aus dem Gesellschaftsvertrag der Hafen Wittlager Land GmbH kann dem Antrag der Gruppe DIE LINKE/Berg aus rechtlichen Gründen nicht entsprochen werden.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


Beschluss:

Über den Antrag der Gruppe Die Linke/Berg keine Transferaufwendungen an die Hafen Wittlager Land GmbH mehr vorzunehmen beschließt der Rat wie folgt:.

 


Die Gruppe Die Linke/Berg beantragt mit Schreiben vom 11.02.2018 im Haushalt 2018 der Gemeinde Bohmte unter dem Produkt 57110 Wirtschaftsförderung keine Transferaufwendungen an die Hafen Wittlager Land GmbH vorzusehen.

 

Im Verwaltungsentwurf des Haushalts 2018 sind für das Jahr 2018 und die mittelfristige Finanzplanung folgende Transferaufwendungen an die Hafen Wittlager Land GmbH veranschlagt:

 

2018: 110.813 €

2019: 132.964 €

2020: 128.070 €

2021: 193.300 €

 

Die Zahlung von Transferaufwendungen ergibt sich für die Gemeinde Bohmte, wie für die anderen Gesellschafter entsprechend Ihrer Gesellschaftsanteile aus dem Gesellschaftsvertrag.

 

Herr Büttner erläutert den Antrag. Der Containerhafen werde grundsätzlich abgelehnt. Die Risiken seien nicht kalkulierbar. Zum Futtermittel- und Schüttguthafen liegen keine Konzepte vor. Die Ausgaben der Gemeinde belaufen sich in 2017 auf 141.000 €. Auch der Landrat könne nicht bestätigen, dass damit das Maximum erreicht sei. Mit dem Antrag solle erreicht werden, dass die Ausgaben überprüft und die Auszahlungen erst einmal gestoppt werden. Auf jeden Fall sollten die Ausgaben gedeckelt werden.

 

Herr Unger weist darauf hin, dass die HWL große Vermögensgegenstände erworben habe und die Ausgaben daraufhin gestiegen seien. Man habe sich bewusst für das Prinzip entschieden, jedes Jahr die aktuellen Ausgaben zu leisten, um zu sehen, was in die Gesellschaft investiert wird. Die andere Variante wäre eine große Geldzahlung zu Beginn des Projekts gewesen. Zum Schüttguthafen ergänzt Herr Unger, dass die Unternehmen gerne sofort anfangen würden. Es können aber noch keine Namen genannt werden. Es müsse der Wunsch der Unternehmer respektiert werden, diese Namen erst nach Abschluss zu nennen.

 

Bürgermeister Goedejohann stellt klar, dass der Containerhafen nicht, wie im Normenkontrollverfahren vor dem OVG Lüneburg genannt, vom Tisch sei. Es laufe derzeit die europaweite Ausschreibung der Planungsleistung. Die Erschließungskosten werde die HWL tragen. Die Transferaufwendungen könne die Gemeinde nicht ohne weiteres einstellen. Man habe sich im Gesellschaftervertrag dazu verpflichtet.

 

Dem Protokoll ist eine Aufstellung der Haushaltsansätze seit 2012 und der tatsächlich geleisteten Zahlen beigefügt.  


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

26

Enthaltung:

0