Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Richtlinie der Gemeinde Bohmte für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten in der vorliegenden Fassung . Die Richtlinie tritt zum 1. April 2018 in Kraft.

 


Am 04. Juli 2011 hat der Rat der Gemeinde Bohmte eine Richtlinie für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG beschlossen.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft hat die bestehende Richtlinie hinsichtlich der Regelungen zu den Darlehensformen, den Laufzeiten und den Festzinsabläufen überarbeitet.

 

Für den Erlass der überarbeiteten Richtlinie ist nach § 58 Absatz 1 Nr. 15 NKomVG ausschließlich die Vertretung zuständig.

 

Herr Schnökelborg ergänzt, dass die Richtlinie mit diesem Beschluss ergänzt und verfeinert werde und einen Baustein zur Schuldenreduzierung darstelle.

 

Herr Dr. Hochberger sieht darin ebenfalls ein gutes Werkzeug zur Orientierung und vor allem zur Steuerung der Schulden.

 

Herr Schütz bestätigt, dass hiermit eine gute Grundlage geschaffen werde.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

29

Nein:

0

Enthaltung:

0