Sitzung: 15.03.2018 Rat Gemeinde Bohmte
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte
beschließt die Richtlinie der Gemeinde Bohmte für die Aufnahme von Krediten und
zur Umschuldung von Krediten in der vorliegenden Fassung . Die Richtlinie tritt
zum 1. April 2018 in Kraft.
Am 04. Juli 2011 hat der Rat
der Gemeinde Bohmte eine Richtlinie für die Aufnahme von Krediten und zur
Umschuldung von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG beschlossen.
Der Ausschuss für Finanzen und
Wirtschaft hat die bestehende Richtlinie hinsichtlich der Regelungen zu den
Darlehensformen, den Laufzeiten und den Festzinsabläufen überarbeitet.
Für den Erlass der überarbeiteten
Richtlinie ist nach § 58 Absatz 1 Nr. 15 NKomVG ausschließlich die Vertretung
zuständig.
Herr
Schnökelborg ergänzt, dass die Richtlinie mit diesem Beschluss ergänzt und
verfeinert werde und einen Baustein zur Schuldenreduzierung darstelle.
Herr
Dr. Hochberger sieht darin ebenfalls ein gutes Werkzeug zur Orientierung und
vor allem zur Steuerung der Schulden.
Herr Schütz bestätigt, dass hiermit eine gute Grundlage geschaffen werde.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
29 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |