Sitzung: 15.03.2018 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/056/2018
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 17. Juli 2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109 “Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen” beschlossen.
Nach Durchführung des frühzeitigen Verfahrens hat der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 06. Dezember 2017 den Planentwurf anerkannt und die Durchführung des ordentlichen Beteiligungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch beschlossen. Das Beteiligungsverfahren ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die Entwurfsplanung mit der Begründung wurde in der Zeit vom 02. Januar 2018 bis zum 05. Februar 2018 öffentlich ausgelegt. Es sind auch private Stellungnahmen eingegangen.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21. Dezember 2017 am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 31. Januar 2018 gebeten. Die Abwägungsvorschläge zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, sowie zu denen von privater Seite liegen der Vorlage bei. Aus den vorgebrachten Stellungnahmen ergeben sich keine Gründe, die zu einer Änderung des Planentwurfs bzw. zu einem erneuten Beteiligungsverfahren führen.
Änderungen oder Anpassungen des Planentwurfs sind nicht erforderlich, so dass der Bebauungsplan Nr. 109 “Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen” als Satzung beschlossen werden kann.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, sowie zu den Stellungnahmen von privater Seite. Die Abwägung wird ausdrücklich Gegenstand dieses Beschlusses. Der Gemeinderat beschließt sodann den Bebauungsplan Nr. 109 “Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen” als Satzung und gleichzeitig die Begründung hierzu.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |
Beschluss:
Der
Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung zu den
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, sowie zu den Stellungnahmen von
privater Seite. Die Abwägung wird ausdrücklich Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Gemeinderat beschließt sodann den Bebauungsplan Nr. 109 “Hafen- und
Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen” als Satzung und
gleichzeitig die Begründung hierzu.
Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 17. Juli 2017
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109 “Hafen- und Industriegebiet –
Futtermittel- und Schüttguthafen” beschlossen.
Nach
Durchführung des frühzeitigen Verfahrens hat der Verwaltungsausschuss in der
Sitzung am 06. Dezember 2017 den Planentwurf anerkannt und die Durchführung des
ordentlichen Beteiligungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch beschlossen. Das
Beteiligungsverfahren ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die
Entwurfsplanung mit der Begründung wurde in der Zeit vom 02. Januar 2018 bis zum 05. Februar 2018 öffentlich
ausgelegt. Es sind auch private Stellungnahmen eingegangen.
Die
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21. Dezember 2017 am
Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 31. Januar 2018 gebeten. Die
Abwägungsvorschläge zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher
Belange, sowie zu denen von privater Seite liegen der Vorlage bei. Aus den
vorgebrachten Stellungnahmen ergeben sich keine Gründe, die zu einer Änderung
des Planentwurfs bzw. zu einem erneuten Beteiligungsverfahren führen.
Änderungen
oder Anpassungen des Planentwurfs sind nicht erforderlich, so dass der
Bebauungsplan Nr. 109 “Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und
Schüttguthafen” als Satzung beschlossen werden kann.
Es wird auf die Beratungen zum
Tagesordnungspunkt 18 verwiesen.
Bürgermeister Goedejohann nimmt an der Beratung und der Abstimmung nicht teil.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
25 |
Nein: |
3 |
Enthaltung: |
0 |