Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 17. Juli  2017 die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

 

Nach Durchführung des frühzeitigen Verfahrens hat der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 06. Dezember 2017 den Planentwurf anerkannt und die Durchführung des ordentlichen Beteiligungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch beschlossen. Das Beteiligungsverfahren ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die Entwurfsplanung mit der Begründung wurde in der Zeit vom 02. Januar 2018 bis zum 05. Februar 2018 öffentlich ausgelegt. Es sind auch private Stellungnahmen eingegangen.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21. Dezember 2017 am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 31. Januar 2018 gebeten. Die Abwägungsvorschläge zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, sowie zu denen von privater Seite liegen der Vorlage bei. Aus den vorgebrachten Stellungnahmen ergeben sich keine Gründe, die zu einer Änderung des Planentwurfs bzw. zu einem erneuten Beteiligungsverfahren führen.

 

Änderungen oder Anpassungen des Planentwurfs sind nicht erforderlich, so dass die 21. Änderung des Flächennutzungsplans als Satzung beschlossen werden kann.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, sowie zu den Stellungnahmen von privater Seite. Die Abwägung wird ausdrücklich Gegenstand dieses Beschlusses. Der Gemeinderat stellt sodann die 21. Änderung des Flächennutzungsplans fest und beschließt gleichzeitig die Begründung hierzu.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, sowie zu den Stellungnahmen von privater Seite. Die Abwägung wird ausdrücklich Gegenstand dieses Beschlusses. Der Gemeinderat stellt sodann die 21. Änderung des Flächennutzungsplans fest und beschließt gleichzeitig die Begründung hierzu.

 


Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 17. Juli 2017 die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

 

Nach Durchführung des frühzeitigen Verfahrens hat der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 06. Dezember 2017 den Planentwurf anerkannt und die Durchführung des ordentlichen Beteiligungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch beschlossen. Das Beteiligungsverfahren ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die Entwurfsplanung mit der Begründung wurde in der Zeit vom 02. Januar 2018 bis zum 05. Februar 2018 öffentlich ausgelegt. Es sind auch private Stellungnahmen eingegangen.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21. Dezember 2017 am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 31. Januar 2018 gebeten. Die Abwägungsvorschläge zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, sowie zu denen von privater Seite liegen der Vorlage bei. Aus den vorgebrachten Stellungnahmen ergeben sich keine Gründe, die zu einer Änderung des Planentwurfs bzw. zu einem erneuten Beteiligungsverfahren führen.

 

Änderungen oder Anpassungen des Planentwurfs sind nicht erforderlich, so dass die 21. Änderung des Flächennutzungsplans als Satzung beschlossen werden kann.

 

Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Tagesordnungspunkte 18 und 19 zusammen beraten.

 

Bürgermeister Goedejohann nimmt an der Beratung und der Abstimmung nicht teil.

 

Herr Dunkhorst geht auf einzelne Stellungnahmen ein.

 

Herr Sehlmeyer äußert seinen Unmut über die nicht immer themenbezogenen Stellungnahmen. Einzelne seien wenig sinnhaft oder enthalten nachweislich Lügen. Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen begrüße die Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans.

 

Herr Büttner spricht sich ebenfalls für die Gewerbeansiedlung aus. Er möchte aber klar zwischen dem Futtermittel- und Schüttguthafen und dem Containerhafen unterscheiden. Die Gruppe Die Linke/Berg können der Änderung aber ohne nähere Informationen, warum und wofür die Flächen benötigt werden, nicht zustimmen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Hochberger, ob sich nur hafenaffines Gewerbe ansiedeln könne, berichtet Herr Dunkhorst, dass es sich hier um Angebotsbebauung handele. Es gebe keine klaren Vorgaben. Gleichwohl sei diese Frage nicht Inhalt des Bauleitverfahrens.

 

Herr Rehme teilt mit, dass die SPD-Ratsfraktion die Entwicklung unterstütze und dem Beschlussvorschlag folgen werde.

 

Herr Unger weist auf die intensive Beratung im Ortsrat und im Fachausschuss hin. Die Stellungnahmen seien ausführlich beraten worden und öffentlich einsehbar. Es sei wichtig, das Gebiet so zu entwickeln und diese Entwicklung zusammen von Gemeinde und HWL zu steuern.

 

Herr Buchsbaum sieht es als sehr positiv, dass so viele Stellungnahmen eingegangen seien. Es sei jedoch eine große Frechheit, wenn ihm und anderen ehrenamtlich Tätigen in einigen Stellungnahmen Straftaten unterstellt werden. Die Arbeit im Aufsichtsrat der HWL werde von ihm und seinen Mitstreitern nach Besten Wissen und Gewissen zum Wohle der Gemeinde wahrgenommen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

25

Nein:

3

Enthaltung:

0