Sitzung: 15.03.2018 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/055/2018
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 17. Juli 2017 die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Nach Durchführung des frühzeitigen Verfahrens hat der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 06. Dezember 2017 den Planentwurf anerkannt und die Durchführung des ordentlichen Beteiligungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch beschlossen. Das Beteiligungsverfahren ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die Entwurfsplanung mit der Begründung wurde in der Zeit vom 02. Januar 2018 bis zum 05. Februar 2018 öffentlich ausgelegt. Es sind auch private Stellungnahmen eingegangen.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21. Dezember 2017 am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 31. Januar 2018 gebeten. Die Abwägungsvorschläge zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, sowie zu denen von privater Seite liegen der Vorlage bei. Aus den vorgebrachten Stellungnahmen ergeben sich keine Gründe, die zu einer Änderung des Planentwurfs bzw. zu einem erneuten Beteiligungsverfahren führen.
Änderungen oder Anpassungen des
Planentwurfs sind nicht erforderlich, so dass die 21. Änderung des
Flächennutzungsplans als Satzung beschlossen werden kann.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, sowie zu den Stellungnahmen von privater Seite. Die Abwägung wird ausdrücklich Gegenstand dieses Beschlusses. Der Gemeinderat stellt sodann die 21. Änderung des Flächennutzungsplans fest und beschließt gleichzeitig die Begründung hierzu.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |
Beschluss:
Der
Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung zu den
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, sowie zu den Stellungnahmen von
privater Seite. Die Abwägung wird ausdrücklich Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Gemeinderat stellt sodann die 21. Änderung des Flächennutzungsplans fest
und beschließt gleichzeitig die Begründung hierzu.
Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 17. Juli 2017
die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Nach
Durchführung des frühzeitigen Verfahrens hat der Verwaltungsausschuss in der
Sitzung am 06. Dezember 2017 den Planentwurf anerkannt und die Durchführung des
ordentlichen Beteiligungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch beschlossen. Das
Beteiligungsverfahren ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die
Entwurfsplanung mit der Begründung wurde in der Zeit vom 02. Januar 2018 bis
zum 05. Februar 2018 öffentlich ausgelegt. Es sind auch private Stellungnahmen
eingegangen.
Die
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21. Dezember 2017 am
Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 31. Januar 2018 gebeten. Die
Abwägungsvorschläge zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher
Belange, sowie zu denen von privater Seite liegen der Vorlage bei. Aus den
vorgebrachten Stellungnahmen ergeben sich keine Gründe, die zu einer Änderung
des Planentwurfs bzw. zu einem erneuten Beteiligungsverfahren führen.
Änderungen
oder Anpassungen des Planentwurfs sind nicht erforderlich, so dass die 21.
Änderung des Flächennutzungsplans als Satzung beschlossen werden kann.
Aufgrund
des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Tagesordnungspunkte 18 und 19 zusammen
beraten.
Bürgermeister
Goedejohann nimmt an der Beratung und der Abstimmung nicht teil.
Herr
Dunkhorst geht auf einzelne Stellungnahmen ein.
Herr
Sehlmeyer äußert seinen Unmut über die nicht immer themenbezogenen
Stellungnahmen. Einzelne seien wenig sinnhaft oder enthalten nachweislich
Lügen. Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen begrüße die Änderung des
Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans.
Herr
Büttner spricht sich ebenfalls für die Gewerbeansiedlung aus. Er möchte aber
klar zwischen dem Futtermittel- und Schüttguthafen und dem Containerhafen
unterscheiden. Die Gruppe Die Linke/Berg können der Änderung aber ohne nähere
Informationen, warum und wofür die Flächen benötigt werden, nicht zustimmen.
Auf
Nachfrage von Herrn Dr. Hochberger, ob sich nur hafenaffines Gewerbe ansiedeln
könne, berichtet Herr Dunkhorst, dass es sich hier um Angebotsbebauung handele.
Es gebe keine klaren Vorgaben. Gleichwohl sei diese Frage nicht Inhalt des
Bauleitverfahrens.
Herr
Rehme teilt mit, dass die SPD-Ratsfraktion die Entwicklung unterstütze und dem
Beschlussvorschlag folgen werde.
Herr
Unger weist auf die intensive Beratung im Ortsrat und im Fachausschuss hin. Die
Stellungnahmen seien ausführlich beraten worden und öffentlich einsehbar. Es
sei wichtig, das Gebiet so zu entwickeln und diese Entwicklung zusammen von
Gemeinde und HWL zu steuern.
Herr Buchsbaum sieht es als sehr positiv, dass so viele Stellungnahmen eingegangen seien. Es sei jedoch eine große Frechheit, wenn ihm und anderen ehrenamtlich Tätigen in einigen Stellungnahmen Straftaten unterstellt werden. Die Arbeit im Aufsichtsrat der HWL werde von ihm und seinen Mitstreitern nach Besten Wissen und Gewissen zum Wohle der Gemeinde wahrgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
25 |
Nein: |
3 |
Enthaltung: |
0 |