Sitzung: 15.03.2018 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/014/2018
An der Straße “Neue Straße”, Gemarkung Welplage, Flur 22, Flurstück 94,
in der Ortschaft Hunteburg hat ein dort ansässiger Betrieb bzw. die daran
Beteiligten sämtliche Grundstücke, die an der Straße liegen, erworben. Damit
liegen ausschließlich noch Betriebsgrundstücke bzw. Grundstücke der
Firmengemeinschaft an der Straße.
Damit hat die „Neue Straße“ keine Erschließungsfunktion im eigentlichen
Sinne mehr und auch keine Verkehrsbedeutung, so dass sie eingezogen werden
kann.
Die „Neue Straße“ ist öffentlich gewidmet. Daher ist straßenrechtlich
eine Entwidmung der Straßenparzelle erforderlich. Hierzu hat der Rat zunächst
den Beschluss zu fassen, dass die Einziehung der Straße beabsichtigt ist, da
die Straße keine Verkehrsbedeutung und keine Erschließungsfunktion mehr hat.
Die Absicht, die Straße einzuziehen, ist öffentlich bekannt zu machen und
es Gelegenheit zu geben, innerhalb von drei Monaten gegen die
Einziehungsabsicht Bedenken einzulegen. Zudem sind etwaig betroffene Träger
öffentlicher Belange zu hören. In diesem Fall ist die Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Osnabrück, anzuhören.
Sofern keine Bedenken vorliegen, die einer Einziehung entgegenstehen,
kann die Einziehung der Straße beschlossen werden. Dieser Beschluss ist
ebenfalls öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, das die „Neue Straße“, Gemarkung
Welplage, Flur 22, Flurstück 94, keine Verkehrsbedeutung und keine Erschließungsfunktion
mehr hat und beabsichtigt ist, die Straße einzuziehen. Das Verfahren zur
Einziehung ist durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, das die
„Neue Straße“, Gemarkung Welplage, Flur 22, Flurstück 94, keine
Verkehrsbedeutung und keine Erschließungsfunktion mehr hat und beabsichtigt
ist, die Straße einzuziehen. Das Verfahren zur Einziehung ist durchzuführen.
An der Straße “Neue Straße”, Gemarkung Welplage,
Flur 22, Flurstück 94, in der Ortschaft Hunteburg hat ein dort ansässiger
Betrieb bzw. die daran Beteiligten sämtliche Grundstücke, die an der Straße
liegen, erworben. Damit liegen ausschließlich noch Betriebsgrundstücke bzw.
Grundstücke der Firmengemeinschaft an der Straße.
Damit hat die „Neue Straße“ keine Erschließungsfunktion
im eigentlichen Sinne mehr und auch keine Verkehrsbedeutung, so dass sie
eingezogen werden kann.
Die „Neue Straße“ ist öffentlich gewidmet. Daher ist
straßenrechtlich eine Entwidmung der Straßenparzelle erforderlich. Hierzu hat
der Rat zunächst den Beschluss zu fassen, dass die Einziehung der Straße
beabsichtigt ist, da die Straße keine Verkehrsbedeutung und keine
Erschließungsfunktion mehr hat.
Die Absicht, die Straße einzuziehen, ist öffentlich
bekannt zu machen und es Gelegenheit zu geben, innerhalb von drei Monaten gegen
die Einziehungsabsicht Bedenken einzulegen. Zudem sind etwaig betroffene Träger
öffentlicher Belange zu hören. In diesem Fall ist die Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Osnabrück, anzuhören.
Sofern keine Bedenken vorliegen, die einer Einziehung entgegenstehen, kann die Einziehung der Straße beschlossen werden. Dieser Beschluss ist ebenfalls öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
29 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |