Sachverhalt:

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17. Januar 2017 wird die Verwaltung den Entwurf des Haushaltsplanes 2018 in seinen Eckpunkten erläutern.

 

Der Haushaltsplanentwurf 2018 wird allen Ratsmitgliedern zur weiteren Beratung bis zum 22. Januar 2018 über SessionNet bereitgestellt. Haushaltssatzung, Vorbericht und weitere Bestandteile des Haushaltsplanes werden zurzeit erarbeitet und zeitnah vorgelegt.

 

Den Fraktionen wird der Haushaltsplanentwurf auf Wunsch ausführlich erläutert. Sofern eine Vorstellung des Haushaltsplanentwurfs vorgesehen werden soll, ist hierzu rechtzeitig mit der Verwaltung Kontakt aufzunehmen.

Die zuständigen Fachdienste werden die Ansätze, die für die einzelnen Ausschussberatungen von Bedeutung sind, in den jeweiligen Ausschusssitzungen ausführlich aufzeigen und erläutern.


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt in seiner Sitzung am 15. März 2018 die Haushaltssatzung 2018 in der vorliegenden Fassung einschließlich

  • Gesamtergebnishaushalt,
  • Gesamtfinanzhaushalt,
  • Investitionsprogramm,
  • Teilergebnishaushalte,
  • Teilfinanzhaushalte,
  • Stellenplan,
  • Übersicht über die gebildeten Budgets

 

Darüber hinaus nimmt der Rat zur Kenntnis:

  • Vorbericht,
  • Übersicht zum Ergebnishaushalt,
  • Übersicht zum Finanzhaushalt,
  • Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben,
  • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden,
  • Übersicht über Produkte, Produktbereiche und Produktgruppen,
  • Übersicht über die Aufschlüsselung der Dienstaufwandsentschädigungen.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


Beschluss:

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beschließt der Rat der Gemeinde Bohmte folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

1.        im Ergebnishaushalt

            mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1      der ordentlichen Erträge auf                                                                                       20.568.422 Euro

1.2      der ordentlichen Aufwendungen auf                                                                      20.451.110 Euro

1.3      der außerordentlichen Erträge auf                                                                                 713.300 Euro

1.4.     der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                                  20.900 Euro

2.        im Finanzhaushalt

            mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1         der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                     19.801.390 Euro

2.2         der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                              18.952.911 Euro

2.3         der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                               2.617.700 Euro

2.4         der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                              5.169.332 Euro

2.5         der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                           2.551.632 Euro

2.6         der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                             820.000 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                                          24.970.722 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                                         24.942.243 Euro

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.551.632 Euro festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 5.422.370 € festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.300.000 Euro festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

 

1.        Grundsteuer

1.1      für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                              340 v.H.

1.2      für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                     340 v.H.

2.        Gewerbesteuer                                                                                                                               380 v.H.

 

 

Weiter beschließt der Rat

 

  • den Gesamtergebnishaushalt,
  • den Gesamtfinanzhaushalt,
  • das Investitionsprogramm,
  • die Teilergebnishaushalte,
  • die Teilfinanzhaushalte,
  • den Stellenplan,
  • die Übersicht über die gebildeten Budgets.

 

 

Darüber hinaus nimmt der Rat zur Kenntnis:

  • Vorbericht,
  • Übersicht zum Ergebnishaushalt,
  • Übersicht zum Finanzhaushalt,
  • Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben,
  • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden,
  • Übersicht über Produkte, Produktbereiche und Produktgruppen,
  • Übersicht über die Aufschlüsselung der Dienstaufwandsentschädigungen

 


In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17. Januar 2018 hat die Verwaltung den Entwurf des Haushaltsplanes 2018 in seinen Eckpunkten erläutern.

 

In den Fachausschüssen des Rates ist der Haushaltsentwurf 2018 intensiv vorgestellt und beraten worden. Die Ortsräte hatten Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Rahmen einer Haushaltsklausur am 02./03.03.2018 ist der Haushaltsplanentwurf beraten und in seiner abschließenden Fassung formuliert worden. Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft hat den Haushaltsentwurf 2018 in der vorliegenden Fassung einstimmig empfohlen.

 

Herr Schnökelborg stellt die wichtigen Daten des Haushaltsplans 2018 vor. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt

 

Herr Unter weist auf die wichtigen Investitionen im Haushalt 2018 hin. Er sei dankbar, dass der Rat sich jetzt verstärkt der finanziellen Situation widmet. Dabei sei Disziplin und die Zusammenarbeit aller Fraktionen und Gruppen im Rat wichtig. Ein großes Dankeschön spricht er dem Fachdienst Finanzen für ihre gut Arbeit aus.

 

Herr Rehme sieht in der Haushaltsklausur einen guten Einstieg. Die Investitionssumme von über 5 Millionen sei viel, aber auch sinnvoll. Insbesondere die Dorfentwicklungsprojekte seien wichtig. Ohne die finanzielle Förderung können die Maßnahmen nicht umsetzbar.

 

Herr Büttner dankt der Verwaltung und weist auf die Chancen und Risiken des Haushalts hin. Auch er sehe die Investitionen als gut und sinnvoll an. Ebenso sei das Ergebnis von über 800.000 € gut. Gleichwohl müssen die Kassenkredite reduziert werden. Die fehlenden Einnahmen bei der Gewerbesteuer konnten nur durch Zuweisungen des Landkreises aufgefangen werden. Ihn habe die Entscheidung des Kreistages verstimmt, die Kreisumlage nicht zu senken. Im Haushalt der Gemeinde sehe er gerade bei den Beteiligungen Verbesserungspotential. Als Gruppe Die Linke/Berg werden sie dem Haushalt nicht zustimmen.

 

Herr Lübbert gibt zu bedenken, dass es trotz der wirtschaftlichen guten Lage nicht gelungen sei, die Schulden abzubauen.

 

Herr Buchsbaum weist darauf hin, dass die Gemeinde Bohmte ihren Bürgerinnen und Bürgern dafür auch mehr als Basisdienstleistungen biete wie Frei- und Hallenbad, Landkreis vor Ort usw. Man stehe mit anderen Gemeinden im Wettbewerb. Die Attraktivität der Gemeinde zeige sich auch an der starken Nachfrage der Baugrundstücke.

 

Bürgermeister Goedejohann richtet seinen Dank an die Finanzexperten aus dem Fachdienst Finanzen. Der Haushalt 2018 berge auch aus seiner Sicht Risiken. Trotz der hohen Erträge können keine freie Spitze erwirtschaftet werden. Es sei gut, einen starken Landkreis zu haben. Die Finanzstärke des Landkreises sei in erster Linie auf den Finanzausgleich und die starken Gemeinden zurückzuführen. Mit Blick auf die Kreisumlage gebe er zu bedenken, dass bei vielen Gemeinden die langfristige Verschuldung steige. Die Finanzsymmetrie zwischen Landkreis und Gemeinden müsse angepasst werden. Er hoffe, dass der Landkreis für den Haushalt 2019 die Höhe der Kreisumlage berate. Für die Gemeinde Bohmte haben sich diese Ausgaben seit 2011 verdoppelt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

26

Nein:

3

Enthaltung:

0