Sitzung: 15.03.2018 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/010/2018
Sachverhalt:
In der Sitzung des
Verwaltungsausschusses am 17. Januar 2017 wird die Verwaltung den Entwurf des
Haushaltsplanes 2018 in seinen Eckpunkten erläutern.
Der
Haushaltsplanentwurf 2018 wird allen Ratsmitgliedern zur weiteren Beratung bis
zum 22. Januar 2018 über SessionNet bereitgestellt. Haushaltssatzung, Vorbericht und weitere Bestandteile
des Haushaltsplanes werden zurzeit erarbeitet und zeitnah vorgelegt.
Den Fraktionen wird
der Haushaltsplanentwurf auf Wunsch ausführlich erläutert. Sofern eine
Vorstellung des Haushaltsplanentwurfs vorgesehen werden soll, ist hierzu
rechtzeitig mit der Verwaltung Kontakt aufzunehmen.
Die zuständigen Fachdienste werden die Ansätze, die für die einzelnen Ausschussberatungen von Bedeutung sind, in den jeweiligen Ausschusssitzungen ausführlich aufzeigen und erläutern.
Anlagen:
Beschluss:
Der
Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt in seiner
Sitzung am 15. März 2018 die Haushaltssatzung 2018 in der vorliegenden Fassung
einschließlich
- Gesamtergebnishaushalt,
- Gesamtfinanzhaushalt,
- Investitionsprogramm,
- Teilergebnishaushalte,
- Teilfinanzhaushalte,
- Stellenplan,
- Übersicht über die gebildeten Budgets
Darüber hinaus nimmt der Rat zur Kenntnis:
- Vorbericht,
- Übersicht zum Ergebnishaushalt,
- Übersicht zum Finanzhaushalt,
- Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich
fällig werdenden Ausgaben,
- Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden,
- Übersicht über Produkte, Produktbereiche und Produktgruppen,
- Übersicht über die Aufschlüsselung der Dienstaufwandsentschädigungen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Beschluss:
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes beschließt der Rat der Gemeinde Bohmte folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
1. im
Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 20.568.422
Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 20.451.110
Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 713.300
Euro
1.4. der außerordentlichen Aufwendungen auf 20.900
Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1
der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 19.801.390
Euro
2.2
der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 18.952.911 Euro
2.3
der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 2.617.700
Euro
2.4
der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 5.169.332
Euro
2.5
der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.551.632
Euro
2.6
der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 820.000
Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der Einzahlungen
des Finanzhaushaltes 24.970.722
Euro
- der Auszahlungen
des Finanzhaushaltes 24.942.243
Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird auf 2.551.632 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird auf 5.422.370 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag,
bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung
von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.300.000 Euro
festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze
(Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 340
v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 340
v.H.
2. Gewerbesteuer 380
v.H.
Weiter beschließt der Rat
- den Gesamtergebnishaushalt,
- den Gesamtfinanzhaushalt,
- das Investitionsprogramm,
- die Teilergebnishaushalte,
- die Teilfinanzhaushalte,
- den Stellenplan,
- die Übersicht über die gebildeten Budgets.
Darüber hinaus nimmt der Rat zur Kenntnis:
- Vorbericht,
- Übersicht zum Ergebnishaushalt,
- Übersicht zum Finanzhaushalt,
- Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich
fällig werdenden Ausgaben,
- Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden,
- Übersicht über Produkte, Produktbereiche und Produktgruppen,
- Übersicht über die Aufschlüsselung der Dienstaufwandsentschädigungen
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17.
Januar 2018 hat die Verwaltung den Entwurf des Haushaltsplanes 2018 in seinen
Eckpunkten erläutern.
In den Fachausschüssen des Rates ist der
Haushaltsentwurf 2018 intensiv vorgestellt und beraten worden. Die Ortsräte
hatten Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Rahmen einer Haushaltsklausur am
02./03.03.2018 ist der Haushaltsplanentwurf beraten und in seiner
abschließenden Fassung formuliert worden. Der Ausschuss für Finanzen und
Wirtschaft hat den Haushaltsentwurf 2018 in der vorliegenden Fassung einstimmig
empfohlen.
Herr
Schnökelborg stellt die wichtigen Daten des Haushaltsplans 2018 vor. Die
Präsentation ist dem Protokoll beigefügt
Herr
Unter weist auf die wichtigen Investitionen im Haushalt 2018 hin. Er sei
dankbar, dass der Rat sich jetzt verstärkt der finanziellen Situation widmet.
Dabei sei Disziplin und die Zusammenarbeit aller Fraktionen und Gruppen im Rat
wichtig. Ein großes Dankeschön spricht er dem Fachdienst Finanzen für ihre gut
Arbeit aus.
Herr
Rehme sieht in der Haushaltsklausur einen guten Einstieg. Die Investitionssumme
von über 5 Millionen sei viel, aber auch sinnvoll. Insbesondere die
Dorfentwicklungsprojekte seien wichtig. Ohne die finanzielle Förderung können
die Maßnahmen nicht umsetzbar.
Herr
Büttner dankt der Verwaltung und weist auf die Chancen und Risiken des
Haushalts hin. Auch er sehe die Investitionen als gut und sinnvoll an. Ebenso
sei das Ergebnis von über 800.000 € gut. Gleichwohl müssen die Kassenkredite
reduziert werden. Die fehlenden Einnahmen bei der Gewerbesteuer konnten nur
durch Zuweisungen des Landkreises aufgefangen werden. Ihn habe die Entscheidung
des Kreistages verstimmt, die Kreisumlage nicht zu senken. Im Haushalt der
Gemeinde sehe er gerade bei den Beteiligungen Verbesserungspotential. Als
Gruppe Die Linke/Berg werden sie dem Haushalt nicht zustimmen.
Herr
Lübbert gibt zu bedenken, dass es trotz der wirtschaftlichen guten Lage nicht
gelungen sei, die Schulden abzubauen.
Herr
Buchsbaum weist darauf hin, dass die Gemeinde Bohmte ihren Bürgerinnen und
Bürgern dafür auch mehr als Basisdienstleistungen biete wie Frei- und
Hallenbad, Landkreis vor Ort usw. Man stehe mit anderen Gemeinden im
Wettbewerb. Die Attraktivität der Gemeinde zeige sich auch an der starken
Nachfrage der Baugrundstücke.
Bürgermeister Goedejohann richtet seinen Dank an die Finanzexperten aus dem Fachdienst Finanzen. Der Haushalt 2018 berge auch aus seiner Sicht Risiken. Trotz der hohen Erträge können keine freie Spitze erwirtschaftet werden. Es sei gut, einen starken Landkreis zu haben. Die Finanzstärke des Landkreises sei in erster Linie auf den Finanzausgleich und die starken Gemeinden zurückzuführen. Mit Blick auf die Kreisumlage gebe er zu bedenken, dass bei vielen Gemeinden die langfristige Verschuldung steige. Die Finanzsymmetrie zwischen Landkreis und Gemeinden müsse angepasst werden. Er hoffe, dass der Landkreis für den Haushalt 2019 die Höhe der Kreisumlage berate. Für die Gemeinde Bohmte haben sich diese Ausgaben seit 2011 verdoppelt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
26 |
Nein: |
3 |
Enthaltung: |
0 |