Sitzung: 06.03.2018 Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
Vorlage: BV/010/2018
Sachverhalt:
In der Sitzung des
Verwaltungsausschusses am 17. Januar 2017 wird die Verwaltung den Entwurf des
Haushaltsplanes 2018 in seinen Eckpunkten erläutern.
Der
Haushaltsplanentwurf 2018 wird allen Ratsmitgliedern zur weiteren Beratung bis
zum 22. Januar 2018 über SessionNet bereitgestellt. Haushaltssatzung, Vorbericht und weitere Bestandteile
des Haushaltsplanes werden zurzeit erarbeitet und zeitnah vorgelegt.
Den Fraktionen wird
der Haushaltsplanentwurf auf Wunsch ausführlich erläutert. Sofern eine
Vorstellung des Haushaltsplanentwurfs vorgesehen werden soll, ist hierzu
rechtzeitig mit der Verwaltung Kontakt aufzunehmen.
Die zuständigen Fachdienste werden die Ansätze, die für die einzelnen Ausschussberatungen von Bedeutung sind, in den jeweiligen Ausschusssitzungen ausführlich aufzeigen und erläutern.
Anlagen:
Beschluss:
Der
Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt in seiner
Sitzung am 15. März 2018 die Haushaltssatzung 2018 in der vorliegenden Fassung
einschließlich
- Gesamtergebnishaushalt,
- Gesamtfinanzhaushalt,
- Investitionsprogramm,
- Teilergebnishaushalte,
- Teilfinanzhaushalte,
- Stellenplan,
- Übersicht über die gebildeten Budgets
Darüber hinaus nimmt der Rat zur Kenntnis:
- Vorbericht,
- Übersicht zum Ergebnishaushalt,
- Übersicht zum Finanzhaushalt,
- Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich
fällig werdenden Ausgaben,
- Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden,
- Übersicht über Produkte, Produktbereiche und Produktgruppen,
- Übersicht über die Aufschlüsselung der Dienstaufwandsentschädigungen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |
Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt
dem Rat der Gemeinde Bohmte, in seiner Sitzung am 15. März 2018 die
Haushaltssatzung 2018 in der vorliegenden Fassung einschließlich
- Gesamtergebnishaushalt,
- Gesamtfinanzhaushalt,
- Investitionsprogramm,
- Teilergebnishaushalte,
- Teilfinanzhaushalte,
- Stellenplan,
- Übersicht über die gebildeten Budgets
zu beschließen.
Darüber hinaus nimmt der Ausschuss für Finanzen und
Wirtschaft zur Kenntnis:
- Vorbericht,
- Übersicht zum Ergebnishaushalt,
- Übersicht zum Finanzhaushalt,
- Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich
fällig werdenden Ausgaben,
- Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden,
- Übersicht über Produkte, Produktbereiche und Produktgruppen,
- Übersicht über die Aufschlüsselung der Dienstaufwandsentschädigungen.
Sachverhalt:
In der Sitzung des
Verwaltungsausschusses am 17. Januar 2018 wurde der Verwaltungsentwurf des
Haushalts 2018 in seinen Eckpunkten vorgestellt. Im Anschluss erfolgte die
Beratung in den Ausschüssen und Ortsräten.
Vom 02. bis 03. März
2018 fand erstmalig eine Haushaltsklausur statt. Teilgenommen haben 18
Ratsmitglieder, Herr Heimman (Heimann Consulting) als externer Berater und von
der Verwaltung Klaus
Goedejohann, Tanja Strotmann, Alf Dunkhorst, Britta Waldmann und Verena Knigge. Im Rahmen dieser Klausur wurde der
Haushaltsplanentwurf ausführlich vorgestellt und beraten.
Die Änderungen
aufgrund dieser Beratung wurden zwischenzeitlich eingearbeitet.
Der aktualisierte
Haushaltsplanentwurf, die Dokumentation der Änderungen sowie die Präsentation
wurden heute in SessionNet
eingestellt.
Nach der Beratung
in den Ausschüssen, den Orsträten und der Haushaltsklausur ergeben sich
folgende Eckpunkte:
Ergebnishaushalt 2018
ordentliche
Erträge: 20.568.422
€
ordentliche
Aufwendungen: 20.451.110
€
ordentliches
Ergebnis: 117.312 €
außerordentliche
Erträge: 713.300 €
außerordentliche
Aufwendungen: 20.900 €
außerordentliches
Ergebnis: 692.400 €
Jahresergebnis: 809.712 €
Finanzplanung Ergebnishaushalt:
Jahresergebnis
2019: 50.644 €
Jahresergebnis
2020: 14.647 €
Jahresergebnis
2021: 427.037 €
zzgl.
Jahresergebnis 2018 809.712 €
Jahresergebnisse
2018-2021 -kumuliert- 1.302.040 €
Finanzhaushalt 2017:
Einzahlungen aus
lfd. Verwaltungstätigkeit: 19.801.390
€
Auszahlungen aus
lfd. Verwaltungstätigkeit: 18.952.911
€
Saldo aus lfd.
Verwaltungstätigkeit: 848.479 €
abzgl. ordentliche
Tilgung 820.000 €
Finanzmittel-
Überschuss (sog. “freie Spitze”) 28.479 €
Bei der unten
dargestellten Kreditaufnahme steht dieser Betrag zur Rückzahlung von
Liquiditätskrediten zur Verfügung.
Investitionen 2017:
Einzahlungen: 2.617.700
€
Auszahlungen: 5.169.332
€
2.551.632 € = Kreditaufnahme
2018
abzgl 820.000 € =
ordentliche Tilgung
1.731.632
€ = Nettokreditaufnahme
Kumuliert ist im
Finanzplanungszeitraum 2018 bis 2021 eine Nettokreditaufnahme in Höhe von
3.282.864 € vorgesehen.
Gem. § 119 Abs. 1
NKomVG dürfen Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsfördermaßnahmen in künftigen Jahren nur eingegangen warden,
wenn der Haushaltsplan hierzu ermächtigt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 5.422.370 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.300.000 Euro festgesetzt. Dieser Betrag bedarf nicht der Genehmigung der Kommunalaufsicht, da er ein Sechstel der im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht übersteigt (§ 122 Abs. 2 NKomVG).
Im Rahmen der
Haushaltsklausur wurde angefragt, ob eine Erhöhung der Vergnügungssteuer
möglich ist. Die Verwaltung wird diese Anfrage aufarbeiten und zu gegebener
Zeit vorlegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |