Sachverhalt:

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17. Januar 2017 wird die Verwaltung den Entwurf des Haushaltsplanes 2018 in seinen Eckpunkten erläutern.

 

Der Haushaltsplanentwurf 2018 wird allen Ratsmitgliedern zur weiteren Beratung bis zum 22. Januar 2018 über SessionNet bereitgestellt. Haushaltssatzung, Vorbericht und weitere Bestandteile des Haushaltsplanes werden zurzeit erarbeitet und zeitnah vorgelegt.

 

Den Fraktionen wird der Haushaltsplanentwurf auf Wunsch ausführlich erläutert. Sofern eine Vorstellung des Haushaltsplanentwurfs vorgesehen werden soll, ist hierzu rechtzeitig mit der Verwaltung Kontakt aufzunehmen.

Die zuständigen Fachdienste werden die Ansätze, die für die einzelnen Ausschussberatungen von Bedeutung sind, in den jeweiligen Ausschusssitzungen ausführlich aufzeigen und erläutern.


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt in seiner Sitzung am 15. März 2018 die Haushaltssatzung 2018 in der vorliegenden Fassung einschließlich

  • Gesamtergebnishaushalt,
  • Gesamtfinanzhaushalt,
  • Investitionsprogramm,
  • Teilergebnishaushalte,
  • Teilfinanzhaushalte,
  • Stellenplan,
  • Übersicht über die gebildeten Budgets

 

Darüber hinaus nimmt der Rat zur Kenntnis:

  • Vorbericht,
  • Übersicht zum Ergebnishaushalt,
  • Übersicht zum Finanzhaushalt,
  • Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben,
  • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden,
  • Übersicht über Produkte, Produktbereiche und Produktgruppen,
  • Übersicht über die Aufschlüsselung der Dienstaufwandsentschädigungen.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt dem Rat der Gemeinde Bohmte, in seiner Sitzung am 15. März 2018 die Haushaltssatzung 2018 in der vorliegenden Fassung einschließlich

  • Gesamtergebnishaushalt,
  • Gesamtfinanzhaushalt,
  • Investitionsprogramm,
  • Teilergebnishaushalte,
  • Teilfinanzhaushalte,
  • Stellenplan,
  • Übersicht über die gebildeten Budgets

zu beschließen.

 

Darüber hinaus nimmt der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft zur Kenntnis:

  • Vorbericht,
  • Übersicht zum Ergebnishaushalt,
  • Übersicht zum Finanzhaushalt,
  • Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben,
  • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden,
  • Übersicht über Produkte, Produktbereiche und Produktgruppen,
  • Übersicht über die Aufschlüsselung der Dienstaufwandsentschädigungen.

 


Sachverhalt:

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17. Januar 2018 wurde der Verwaltungsentwurf des Haushalts 2018 in seinen Eckpunkten vorgestellt. Im Anschluss erfolgte die Beratung in den Ausschüssen und Ortsräten.

Vom 02. bis 03. März 2018 fand erstmalig eine Haushaltsklausur statt. Teilgenommen haben 18 Ratsmitglieder, Herr Heimman (Heimann Consulting) als externer Berater und von der Verwaltung Klaus Goedejohann, Tanja Strotmann, Alf Dunkhorst, Britta Waldmann und Verena Knigge. Im Rahmen dieser Klausur wurde der Haushaltsplanentwurf ausführlich vorgestellt und beraten.

 

Die Änderungen aufgrund dieser Beratung wurden zwischenzeitlich eingearbeitet.

Der aktualisierte Haushaltsplanentwurf, die Dokumentation der Änderungen sowie die Präsentation wurden heute in SessionNet eingestellt.

 

Nach der Beratung in den Ausschüssen, den Orsträten und der Haushaltsklausur ergeben sich folgende Eckpunkte:

 

Ergebnishaushalt 2018

 

ordentliche Erträge:                                                                                                     20.568.422 €

ordentliche Aufwendungen:                                                                    20.451.110 €

ordentliches Ergebnis:                                                                                    117.312 €

 

außerordentliche Erträge:                                                                                              713.300 €

außerordentliche Aufwendungen:                                                                              20.900 €

außerordentliches Ergebnis:                                                                         692.400 €

 

Jahresergebnis:                                                                                                                  809.712 €

 

 

Finanzplanung Ergebnishaushalt:

 

Jahresergebnis 2019:                                                                                          50.644 €

 

Jahresergebnis 2020:                                                                                          14.647 €

 

Jahresergebnis 2021:                                                                                        427.037 €

 

 

zzgl. Jahresergebnis 2018                                                                                               809.712 €

 

Jahresergebnisse 2018-2021 -kumuliert-                                                              1.302.040 €

 

 

Finanzhaushalt 2017:

 

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit:                                      19.801.390 €

Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit:                                    18.952.911 €

 

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit:                                                           848.479 €

 

abzgl. ordentliche Tilgung                                                                                               820.000 €

 

Finanzmittel- Überschuss           (sog. “freie Spitze”)                                              28.479 €

 

Bei der unten dargestellten Kreditaufnahme steht dieser Betrag zur Rückzahlung von Liquiditätskrediten zur Verfügung.

 

 

Investitionen 2017:

 

Einzahlungen:                                                  2.617.700 €

 

Auszahlungen:                                                5.169.332 €

 

2.551.632 €       = Kreditaufnahme 2018

abzgl     820.000 €           = ordentliche Tilgung

 

                                                                                              1.731.632 €         = Nettokreditaufnahme

 

Kumuliert ist im Finanzplanungszeitraum 2018 bis 2021 eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 3.282.864 € vorgesehen.

 

 

Gem. § 119 Abs. 1 NKomVG dürfen Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in künftigen Jahren nur eingegangen warden, wenn der Haushaltsplan hierzu ermächtigt.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 5.422.370 € festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.300.000 Euro festgesetzt. Dieser Betrag bedarf nicht der Genehmigung der Kommunalaufsicht, da er ein Sechstel der im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht übersteigt (§ 122 Abs. 2 NKomVG).

 

Im Rahmen der Haushaltsklausur wurde angefragt, ob eine Erhöhung der Vergnügungssteuer möglich ist. Die Verwaltung wird diese Anfrage aufarbeiten und zu gegebener Zeit vorlegen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0