Der Ausschussvorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Es hat sich die Notwendigkeit ergeben, die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt 6 “Übernahme einer Bürgschaft zu Gunsten der NLG zur Bereitstellung von Gewerbeflächen” zu erweitern. Die folgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend, so dass die Tagesordnung mit den öffentlichen Tagesordnungspunkten 1 – 10 festgestellt wird.