Abstimmung: Ja: 3, Nein: 7, Enthaltungen: 0

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Antrag gestellt, in Analogie zum Kataster der Gemeinde Lotte ein Baulückenkataster zu erstellen. Der Antrag ist der Vorlage beigefügt.

 

Die Gemeinde Bohmte führt bereits ein Baulückenkataster, welches über das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen einmal jährlich erstellt wird. Darin sind die nicht bebauten Grundstücke dargestellt.

 

Allerdings wurde dieses Kataster bislang nicht veröffentlicht, sondern dient dazu, die weitere Entwicklung vor dem Hintergrund möglicher Wohnbaulandentwicklungen zu unterstützen.

 

Bei einer Veröffentlichung des Baulückenkatasters ist zu beachten, dass die Grundstückseigentümer zunächst zu befragen sind, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind und die jeweilige Reaktion abzuwarten ist. In der Gemeinde Lotte wurde hierzu das Verzeichnis analog zur Offenlegung eines Bebauungsplanes bekannt gemacht und die Reaktionen der Eigentümer abgewartet.

 

Die Daten der Eigentümer sollten im Falle einer Veröffentlichung, wie in Lotte, nicht angegeben werden. Die Gemeinde Bohmte würde in diesem Fall die Rolle eines Grundstücksvermittlers übernehmen. Dennoch lassen sich durchaus aus der Darstellung der Flächen womöglich Rückschlüsse auf die Eigentümer ziehen, insbesondere, wenn Interessenten aus der Gemeinde Bohmte kommen.

 

In der Gemeinde Lotte wurde ein Planungsbüro mit der Erstellung des Baulückenkataster beauftragt. Hierzu zählen neben der kartenmäßigen Darstellung des unbebauten Grundstücks auch die Erarbeitung eines Datenblattes sowie Fotos der Baulücke. Die Kosten hierfür liegen geschätzt bei ca. 15.000,00 €.

 

Das Baulückenkataster ist regelmäßig zu pflegen und zu aktualisieren, wenn es zu Neuaufnahmen oder Löschungen (Bebauung, Verkauf) kommt. Darüber hinaus muss auch der Verwaltungsaufwand bei der Vermittlung der Grundstücke berücksichtigt werden, der ein kostenfreies Serviceangebot darstellt.

 

Die Gemeinde Lotte hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass alleine für die Einrichtung des Baulückenkatasters eine Mitarbeiterin ca. einen Monat beschäftigt war. Zudem wurden zwischenzeitlich ca. 500 Anschreiben an Grundstückseigentümer verschickt, so dass dort ein erheblicher Verwaltungsaufwand für die Einrichtung, die Pflege und die Vermittlungstätigkeit anfällt, der in dieser Form von der Verwaltung der Gemeinde Bohmte nicht geleistet werden kann.

 

Da die Gemeinde Lotte gegenwärtig über keine Wohnbaulandentwicklungsflächen verfügt, wird dort verstärkt auf die Innenentwicklung gesetzt.

 

Alternativ käme auch die reine Veröffentlichung eines Katasters in Betracht, ohne das Serviceangebot der Gemeinde Lotte anzubieten. Dies ist z. B. bei der Gemeinde Westerkappeln erfolgt. Hier sind Lagepläne, Luftbilder, Fotos und Datenblätter veröffentlicht, ohne dass die Gemeinde Westerkappeln die Vermittlerrolle übernimmt, so dass Interessenten von sich aus die Daten der Eigentümer ermitteln müssen.

 

Seitens der Verwaltung macht die Veröffentlichung eines solchen Katasters aber wenig Sinn, da die Suchenden damit nur unzureichend unterstützt werden.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht stattzugeben.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht stattzugeben.

 

 


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Antrag gestellt, in Analogie zum Kataster der Gemeinde Lotte ein Baulückenkataster zu erstellen. Der Antrag ist der Vorlage beigefügt.

 

Die Gemeinde Bohmte führt bereits ein Baulückenkataster, welches über das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen einmal jährlich erstellt wird. Darin sind die nicht bebauten Grundstücke dargestellt.

 

Allerdings wurde dieses Kataster bislang nicht veröffentlicht, sondern dient dazu, die weitere Entwicklung vor dem Hintergrund möglicher Wohnbaulandentwicklungen zu unterstützen.

 

Bei einer Veröffentlichung des Baulückenkatasters ist zu beachten, dass die Grundstückseigentümer zunächst zu befragen sind, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind und die jeweilige Reaktion abzuwarten ist. In der Gemeinde Lotte wurde hierzu das Verzeichnis analog zur Offenlegung eines Bebauungsplanes bekannt gemacht und die Reaktionen der Eigentümer abgewartet.

 

Die Daten der Eigentümer sollten im Falle einer Veröffentlichung, wie in Lotte, nicht angegeben werden. Die Gemeinde Bohmte würde in diesem Fall die Rolle eines Grundstücksvermittlers übernehmen. Dennoch lassen sich durchaus aus der Darstellung der Flächen womöglich Rückschlüsse auf die Eigentümer ziehen, insbesondere, wenn Interessenten aus der Gemeinde Bohmte kommen.

 

In der Gemeinde Lotte wurde ein Planungsbüro mit der Erstellung des Baulückenkataster beauftragt. Hierzu zählen neben der kartenmäßigen Darstellung des unbebauten Grundstücks auch die Erarbeitung eines Datenblattes sowie Fotos der Baulücke. Die Kosten hierfür liegen geschätzt bei ca. 15.000,00 €.

 

Das Baulückenkataster ist regelmäßig zu pflegen und zu aktualisieren, wenn es zu Neuaufnahmen oder Löschungen (Bebauung, Verkauf) kommt. Darüber hinaus muss auch der Verwaltungsaufwand bei der Vermittlung der Grundstücke berücksichtigt werden, der ein kostenfreies Serviceangebot darstellt.

 

Die Gemeinde Lotte hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass alleine für die Einrichtung des Baulückenkatasters eine Mitarbeiterin ca. einen Monat beschäftigt war. Zudem wurden zwischenzeitlich ca. 500 Anschreiben an Grundstückseigentümer verschickt, so dass dort ein erheblicher Verwaltungsaufwand für die Einrichtung, die Pflege und die Vermittlungstätigkeit anfällt, der in dieser Form von der Verwaltung der Gemeinde Bohmte nicht geleistet werden kann.

 

Da die Gemeinde Lotte gegenwärtig über keine Wohnbaulandentwicklungsflächen verfügt, wird dort verstärkt auf die Innenentwicklung gesetzt.

 

Alternativ käme auch die reine Veröffentlichung eines Katasters in Betracht, ohne das Serviceangebot der Gemeinde Lotte anzubieten. Dies ist z. B. bei der Gemeinde Westerkappeln erfolgt. Hier sind Lagepläne, Luftbilder, Fotos und Datenblätter veröffentlicht, ohne dass die Gemeinde Westerkappeln die Vermittlerrolle übernimmt, so dass Interessenten von sich aus die Daten der Eigentümer ermitteln müssen.

 

Seitens der Verwaltung macht die Veröffentlichung eines solchen Katasters aber wenig Sinn, da die Suchenden damit nur unzureichend unterstützt werden.

 

Herr Dr. Solf erläutert den Antrag. Er ist beeindruckt, welche Inforamtionen die Verwaltung hierzu bereits zusammengetragen und ermittelt hat. Er sieht nicht die Notwendigkeit, auch angesichts der umfangreichen Bauleitplanungen ein Baulückenkataster nach dem Vorbild der Gemeinde Lotte zeitnah umzusetzen. Dennoch sollte in einem Zeitraum von ca. 3 Jahren die Möglichkeit bestehen, ein derartiges Baulückenkataster zu erstellen und zu pflegen.

 

Herr Rehme weist darauf hin, dass das Eigentum an Grundstücken ein hohes Gut ist. Nach seiner Kenntnis, wissen die Bürger, die noch Wohnbaugrundstücke haben, was sie daran haben und ob sie es verkaufen wollen.

 

Herr Lübbert beurteilt die Idee zur Erarbeitung eines Katasters als Ergänzung grundsätzlich als gut.

 

Herr Sehlmeyer äußert seine Bedenken, wenn über das Internet die Daten bereit gestellt werden. Er sieht die Gefahr, dass dann Interessenten dauerhaft bei den Grundstückseigentümern anrufen, auch wenn diese kein Interesse an einem Verkauf haben.

 

Herr Westermeyer sieht die Verwaltung hier bereits gut aufgestellt. Die in der Verwaltung vorhandenen Informationen zeigen, dass man diesen Bereich bereits gut im Blick hat.

 

Herr Dr. Solf weist darauf hin, dass die Gemeinde Lotte bereits 5 Grundstücke vermitteln konnte. Ein Baulückenkataster würde hierfür eine strukturierte Basis darstellen.

 

Herr Büttner sieht die Anlegung eines Baulückenkatasters auch eher längerfristig. Nachteile hieraus bestehen seiner Ansicht nach nicht, da durch die Vermittlerrolle der Gemeinde die Eigentümerdaten nicht weitergegeben werden und die Eigentümer die Möglichkeit haben, sich aus dem Kataster streichen zu lassen, wenn sie keine Absicht zum Verkauf haben.

 

Herr Gerding weist noch einmal darauf hin, dass er die Herausgabe von Eigentümerdaten aus Datenschutzgründen als sehr bedenklich ansehen würde. Herr Dunkhorst ergänzt hierzu, dass dies von der Verwaltung auch nicht erfolgt. Darüber hinaus sieht Herr Gerding für Grundstücksbesitzer heutzutage bereits viele Möglichkeiten, um Veräußerungsabsichten auch ohne ein Baulückenkataster bekannt zu machen